Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Abg. Kleemann, schönen Dank für die Einbringung; darauf darf ich mich kurz beziehen. Es ist bereits erwähnt worden, dass sich die TdL, die Tarifgemeinschaft der Länder, intensiv mit der Frage der Tarifbeschäftigten bzw. der Vergütung von studentischen Beschäftigten befasst hat. Sie ist hierzu in einem zweistufigen Verfahren zur Anhebung der Stundensätze gekommen.

Darüber hinaus will sie die Regellaufzeiten für Verträge flexibilisieren. Das ist alles auf einem guten Weg. Selbst wenn es noch keinen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte gibt, so ist doch dies jedenfalls zu honorieren. Dann schauen wir einmal, wie sich das Ganze weiterentwickelt.

Dasselbe haben wir bei der angemessenen Aufwandsentschädigung für die Arbeit im praktischen Jahr. Wir alle erinnern uns an die gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt am 10. Januar und die dortige völlig berechtigte Klage der Vertreterinnen und Vertreter des praktischen Jahres.

Wir haben sehr schnell darauf reagiert. Sie wissen, dass in diesem Land der Wissenschaftsminister zugleich auch der Vorsitzende der Aufsichtsräte der Uniklinika in Magdeburg und in Halle ist. Gemeinsam mit den Dekaninnen und den Klinikvorständen haben wir die Initiative ergriffen, um die Situation im PJ zu verbessern.

Seit dem 1. April ist dort die Erhöhung der Vergütung auf den Aufwandsentschädigungssatz nach dem BAföG-Höchstsatz in Kraft getreten. Wir werden auch Sorge dafür tragen, dass das in Zukunft regelmäßig angepasst wird, wenn sich das BAföG verändert. Und, meine Damen und Herren, es wirkt; denn es tritt tatsächlich der Effekt ein, dass auch jenseits der Universitätsklinika diese Aufwandsentschädigungen angehoben werden - umso besser.

(Zustimmung)

Die Punkte 3 und 4 der vorläufigen Beschlussempfehlung, nämlich praktikable Prüfungszeiten und das Trennen von Krankheitstagen und Fehltagen usw. sind in Arbeit. An dieser Stelle entsteht einiges. Das muss sehr kompliziert zwischen verschiedenen Behörden abgestimmt werden. Aber es ist jedenfalls auf einem guten Weg. Das wird auch meines Erachtens von den Studierenden und von denjenigen, die diese Prüfung ablegen, gesehen.

Über die Landesgraduiertenförderung, meine Damen und Herren, werden wir im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zu reden haben. Das, was an dieser Stelle angesprochen wurde, ist jedenfalls nicht falsch. Wir sollten diesbezüglich ehrlich sein und darüber reden.

Kurzum: Es geschieht viel, was die soziale Lage der Studierenden im Lande betrifft. Kurz-, mittel- und langfristig führen wir hier Verbesserungen herbei. Ich danke für die konstruktive Erörterung im Ausschuss. Ich empfehle Ihnen ebenfalls, der Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der FDP)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Willingmann, Herr Lange hat noch eine Frage. Die müssten Sie noch beantworten. - Herr Lange kann sie erst einmal stellen.


Hendrik Lange (Die Linke): 

Ich habe eine Frage zur Graduiertenförderung. Sie haben selbstverständlich auf die Haushaltsverhandlungen hingewiesen. Ich wollte trotzdem nachfragen. Dazu müsste erstens das Gesetz geändert werden. Ist Ihr Haus dabei, dafür Vorbereitungen zu treffen? Zweitens gab von Ihnen den Vorschlag, auch die Stipendien mit Stellen zu kombinieren. Wie ist denn dazu der Sachstand?


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Das will ich Ihnen gern beantworten. Erstens. Herr Abg. Lange, in Bezug auf die Kombination, also dieses Modell, dass man eine Viertelstelle bspw. an einer Universität mit einem Stipendium verbinden kann, wird in meinem Hause weiter vorangetrieben. Das wird, wie Sie wissen, inzwischen auch von weiteren Stiftungen so angeboten.

Der Ausgangspunkt war damals die Studienstiftung des Deutschen Volkes, die dieses Modell zum ersten Mal in Bayern ausprobiert hat. Wir werden versuchen, das sehr ähnlich zu konzipieren. Das geht im Wesentlichen damit einher, dass wir uns mit den Hochschulen darüber verständigen, welche Stellen dafür eingestellt werden können und wie diese künftig besetzt werden sollen.

Zweitens, die Änderung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes. Ja, aber lassen Sie uns bitte die Haushaltsverhandlungen an dieser Stelle abschließen. Wir müssen uns darüber klarwerden. Dann sollte selbstverständlich im Windschatten auch die entsprechende normative Änderung erfolgen.