Eva von Angern (Die Linke):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen vom 26. April 2022 und vom 28. September 2022 zum Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz einmal mehr bewiesen, welch wesentliche Rolle es in unserer Demokratie und für die Gewaltenteilung als Grundpfeiler unserer Republik spielt.
Das Bundesverfassungsgericht und die Unabhängigkeit der Justiz zu schützen, ist die Aufgabe aller Demokratinnen und Demokraten.
Im konkreten Fall hat das Bundesverfassungsgericht klare Worte zu Datenerhebungen und Datenübermittlungen von Verfassungsschutzbehörden getroffen und damit ganz klar die Rechte der Betroffenen gestärkt.
Diese Urteile waren nicht die ersten und sie werden nicht die letzten gewesen sein, die mit der Frage einhergehen, welche Rechte, die Parlamente den Verfassungsschutzbehörden geben, tatsächlich auch verfassungsgemäß sind. Das ist gut so und das Bundesverfassungsgericht muss diese Möglichkeit auch in Zukunft unabhängig weiter fortführen können.
Ganz aktuell beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit einer Klage von mehreren Klimaaktivisten gegen das bayerische Verfassungsschutzgesetz, das dem dortigen Verfassungsschutz seit August 2023 die Möglichkeit einräumt, Informationen zu beobachteten Personen an Arbeitgeber, Vermieter oder andere private Akteure weiterzugeben.
(Ulrich Siegmund, AfD: Sie gendern gar nicht mehr!)
Möglich ist dies immer dann, wenn der Inlandsgeheimdienst dies zur Verhütung oder Beseitigung sonstiger erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder zur Wahrung schutzwürdiger Interessen des Empfängers für erforderlich hält.
Die Betroffenen können daraufhin den Arbeitsplatz oder die Wohnung verlieren, ohne jemals den Grund dafür zu erfahren, denn es besteht nicht das Erfordernis der Information über die Datenweitergabe, sondern die Datenweitergabe erfolgt geheim.
Egal wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, es sorgt vor allem für Rechtsklarheit, und zwar für beide Seiten, und das ist von wesentlicher Bedeutung.
Wir tun gut daran, auch als Land Sachsen-Anhalt, diese Entscheidung im Auge zu behalten; denn auch im vorliegenden Gesetzentwurf, wie von Frau Ministerin eingebracht, geht es um Datenübermittlungen an Dritte.
Der im Gesetzentwurf genannte Ansatz, das Ziel der Landesregierung, dies verfassungskonform zu gestalten, teile ich selbstverständlich ausdrücklich, aber ich schaue einmal mehr auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Deswegen sollten wir das Thema im Ausschuss im Rahmen einer Anhörung aufrufen. Wir sollten auch die anderen Punkte, die im Gesetzentwurf genannt sind, aufrufen. Uns als Linksfraktion geht es dabei vor allem auch um die Möglichkeit der parlamentarischen Kontrolle, die wir für dringend erforderlich halten.
Sie wissen, dass wir der Verfassungsschutzbehörde und den Geheimdiensten grundsätzlich kritisch, ablehnend gegenüberstehen. Deswegen wird es Sie nicht wundern, dass wir uns zwar im Ausschuss konstruktiv mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen, aber der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss nicht zustimmen und uns der Stimme enthalten werden. - Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Frau von Angern.