Sebastian Striegel (GRÜNE):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD will über Pressefreiheit reden. - Echt jetzt?
(Tobias Rausch, AfD: Ja! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Echt jetzt!)
Meine Damen und Herren, sehen Sie in einer weiteren Folge dieser komplett beklatschten Serie auch: „Ölkonzerne sorgen sich um den Schutz des Weltklimas“ und „Tabakindustrie kämpft gegen Lungenkrebs“. Das ist doch absurdes Theater, was Sie hier aufführen.
Täglich verunglimpfen Kader Ihrer rechtsextremen Partei Journalist*innen als Vertreter*innen der Systemmedien. Sie faseln von Lügenpresse - ist gerade gesagt worden - und Pressevertreter*innen sind auf Ihren Versammlungen regelmäßig Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt,
(Nadine Koppehel, AfD: Und außen!)
ganz zu schweigen davon, dass sich Journalist*innen
(Nadine Koppehel, AfD: Und außen!)
in Ihre Veranstaltungen, ob nun in Sachsen-Anhalt oder Thüringen, einklagen müssen, weil sie Hofberichterstattung gerne haben, kritische Nachfragen aber mundtot machen wollen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der Linken)
Ich weise im Übrigen darauf hin: Dieses Einklagen ist regelmäßig erfolgreich. Sie haben nun wirklich kein Recht, die Presse zu beschränken.
Sie spielen hier heute erneut die kleinste Geige der Welt, und die macht nur eines: Mi, mi, mi.
(Lachen bei und Zurufe von der AfD)
Die Debatten über Pressefreiheit und Medienlandschaft mögen bisweilen hitzig geführt werden, so schlecht steht es aber um die Presse- und Medienlandschaft dieses Landes nicht, dass sie den Schutz derer braucht, die sie tagtäglich verunglimpfen. Bitte opfern Sie doch wirklich einmal anderswo herum.
(Unruhe bei der AfD)
Ich werde Ihnen aber noch etwas zum „Compact“-Verbot sagen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das vorläufige Verbot des „Compact“-Magazins teilweise wieder aufgehoben, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Es musste dabei das öffentliche Interesse am Vollzug des Verbots zum Schutz der fdGO gegen das grundrechtlich geschützte Interesse des Antragstellers am Weiterbetrieb des Magazins abwägen.
Das Gericht stellte fest, dass aufgrund der vorliegenden Begründung der Verbotsverfügung nicht eindeutig festgestellt werden konnte, ob die verfassungsfeindlichen Inhalte, die es im Übrigen als zweifelsfrei erwiesen ansieht, auch in ihrer Gesamtschau gegenüber unproblematischen Inhalten überwiegen und somit ein Verbot rechtfertigen. Die Frage ist, ist der verfassungsfeindliche Inhalt prägend für das gesamte Magazin oder eben nicht.
Das Verfahren wird nun im Hauptsacheverfahren weitergeführt. Wir werden am 12. und 13. Februar 2025 die mündliche Verhandlung dazu sehen. Hierbei hat das Gericht aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes und haben die Parteien alle Möglichkeiten, weitere Inhalte und Beweise zusammenzutragen und auch auszuwerten. Es wird zu entscheiden sein, ob das Verbot verhältnismäßig ist oder ob andere presserechtliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Es ist also gerade nicht der Untergang der Pressefreiheit, was wir hier sehen, sondern ein demokratischer Rechtsstaat, der sich gegen Verfassungsfeinde wehrt und dessen Handeln nun von unabhängigen Gerichten auf Rechtmäßigkeit überprüft wird, genau das, was wir Rechtsstaat nennen. - Herzlichen Dank.
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Zurufe von der AfD: Mi, mi, mi!)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Es gibt eine Intervention von Herrn Scharfenort.
Jan Scharfenort (AfD):
Gerade vor einer halben Stunde kam die Nachricht, dass Herr Haldenwang seinen Job verlieren wird und stattdessen wohl Felor Badenberg gehandelt wird, eine Hassfigur der Linken, die auch gegen ein AfD-Verbot ist und auch der „letzten Generation“ den Kampf, den harten Kampf angesagt hat. - Eine schöne Nachricht.
(Beifall bei der AfD - Zurufe von der AfD: Jawohl! - Mi, mi, mi!)
Sebastian Striegel (GRÜNE):
Auch dabei gilt, in dieser Republik werden von den Zuständigen Personalentscheidungen getroffen. Ich bin sicher, dass Frau Badenberg genau wie Herr Haldenwang ganz korrekt die Gesetze dieses Landes anwenden wird.