Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die aufgestellten Forderungen sind nicht zum ersten Mal Gegenstand einer Befassung hier im Landtag. Um es gleich vorwegzunehmen: Die Haltung der Landesregierung hat sich dazu nicht geändert. Eine nachträgliche zusätzliche Entschädigung der durch die Bundesstiftung Härtefallfonds bewilligten Entschädigungen in Sachsen-Anhalt würde einem nachträglichen Beitritt zum Härtefallfonds gleichkommen. Und nicht nur weil die Beitrittsfrist abgelaufen ist, wissen Sie, dass wir dem Fonds aus ganz anderen Gründen nicht beigetreten sind. Das haben wir oft dargestellt.
Zusammenfassend vielleicht nur so viel: Mit der Ausgestaltung des Härtefallfonds werden - so hat es auch Herr Ministerpräsident im März letzten Jahres hier im Hohen Haus dargelegt - bei Weitem nicht alle betroffenen Gruppen erreicht. Durch einen Beitritt zur Stiftung des Bundes würde die Situation durch die Landesregierung letztlich anerkannt und die Bemühungen um eine wirklich faire Lösung damit beendet.
Der Härtefallfonds ist selbstverständlich richtig und wichtig, dennoch steht der Bund in der rentenrechtlichen Nachregulierungspflicht. Die Länder tragen aktuell immer noch 50 % der Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz, obwohl die ostdeutschen Bundesländer nicht Rechtsnachfolger der DDR sind. Im Falle unseres Landes handelte es sich im Jahr 2023 bereits um ca. 425 Millionen €.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Gleichwohl ist die Landesregierung selbstverständlich der Auffassung, dass weiterhin auf den Bund, etwa im Rahmen - das haben Sie, Frau von Angern, angesprochen - der MPK Ost, eingewirkt werden muss, um eine gerechte Lösung für den betroffenen Personenkreis zu erreichen.
Lassen Sie mich in der kurzen Zeit noch auf den Punkt im vorgelegten Antrag kommen, nämlich das Auslaufen der Höherwertung der Ostlöhne. Durch die Anpassung der aktuellen Rentenwerte, die in diesem Jahr abgeschlossen ist und wodurch sich die Rentenberechnung vollständig angepasst hat, ist gleichzeitig die Höherwertung der Ostlöhne entfallen.
Die gesetzliche Rente ist eine lohn- und beitragsbezogene Leistung. Hierbei wird nicht unterschieden, wo in welcher Höhe Löhne erzielt werden; auch in strukturschwachen westlichen Regionen erfolgt keine Anhebung der Löhne bei der Rentenberechnung, selbst wenn diese unter dem Bundesdurchschnitt liegen.
Es ist auch nicht die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung, Missstände, die im Erwerbszeitraum entstanden sind, in der Rente auszugleichen. Vielmehr muss durch die Angleichung der Löhne erreicht werden, dass hierbei ein entsprechender Gleichklang entsteht.
Die Höhewertung im Osten greift aber weiterhin für vor 2024 erzielte Einkommen, auch wenn die Betroffenen erst später in Rente gehen. Wir meinen, dass die Fortführung der Höherwertung, wie beantragt, letztendlich nur zu neuen Ungleichheiten führen wird. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der SPD)