Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt“

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3538

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/4448

(Erste Beratung in der 57. Sitzung des Landtages am 25.01.2024)


Die Berichterstattung übernimmt Frau Tarricone. Bitte.


Kathrin Tarricone (Berichterstatterin): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegen Abgeordneten! In der 57. Sitzung am 25. Januar 2024 überwies der Landtag von Sachsen-Anhalt den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/3538 zur Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. 

Der Koalitionsvertrag für das Land, der für die Jahre 2021 bis 2026 gilt, sieht vor, dass zehn Jahre nach der ersten Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes und des Grünen Bandes an die Stiftung Umwelt, Natur und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt, kurz: SUNK, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der SUNK anzupassen bzw. zu aktualisieren sind. Die hierfür erforderliche Änderung des SUNK-Errichtungsgesetzes ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen worden. 

Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der SUNK vor und trifft Regelungen zur Kostenerstattung durch das Land für die Aufgabenwahrnehmung der Schutzgebietsverwaltung und für die Belange des Naturschutzes beim Nationalen Naturerbe Grünes Band. 

Zur Optimierung von Verwaltungs- und Arbeitsprozessen ist im Gesetzentwurf die Abschaffung des Stiftungsvorstandes und die Bestellung einer Geschäftsführung vorgesehen. Ebenso enthält der vorliegende Gesetzentwurf Vereinfachungen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie Konkretisierungen der Regelungen zur Entsendung von Vertretern in den Stiftungsrat. 

Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat sich erstmals in der 28. Sitzung am 6. März 2024 mit dem Gesetzentwurf befasst und ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen. In einer Besprechung der Obleute des Ausschusses verständigte man sich darauf, die erneute Befassung mit dem Gesetzentwurf auf die Zeit nach der parlamentsfreien Zeit zu terminieren. 

Zu der Beratung in der 33. Sitzung des Fachausschusses am 7. August 2024 lagen ein Schreiben des Landesrechnungshofes in der Vorlage 1 sowie eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in der Vorlage 2 vor. Ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde in der Vorlage 3 verteilt. Bis zum Sitzungstag sind im Ausschusssekretariat keine weiteren Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahme der SUNK ging dem Ausschussdienst am 8. August 2024 zu. 

Die in der Synopse enthaltene vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlene Fassung des Gesetzentwurfs wurde in der Sitzung zur Beratungsgrundlage erhoben. 

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen fand mehrheitlich Zustimmung. Der Ausschuss hat mit 10 : 2 : 0 Stimmen beschlossen, den Gesetzentwurf in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in der Synopse empfohlenen Fassung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen dem Landtag als Beschlussempfehlung vorzulegen. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie, der in der Drs. 8/4448 vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zu folgen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Und ich danke Ihnen, Frau Tarricone, für die Einbringung. 

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)