Christian Hecht (AfD): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren über den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Die Landesregierung will - wir haben es gerade gehört - damit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen, um die Befugnisse des Verfassungsschutzes in unserem Land zu konkretisieren.

Die Zielvorgaben klingen für den unbefangenen Betrachter gut und richtig, weil sie den Eindruck erwecken, die Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden würden beschränkt, um die Freiheit der Bürger vor dem übergriffigen Staat zu schützen.

Wenn man sich nun aber die 56 Seiten des Gesetzentwurfes anschaut, dann fällt dem aufmerksamen Leser schnell auf, dass es nicht nur darum geht; vielmehr geht es darum, dass die Landesregierung hier offensichtlich versucht, an den durch das Bundesverfassungsgericht gezogenen Vorgaben vorbei die Befugnisse des Landesverfassungsschutzes auszuweiten.

Mit diesem Gesetzentwurf soll also genau das Gegenteil oder unter anderem auch genau das Gegenteil dessen bewirkt werden, was die Hüter unserer Verfassung beabsichtigt haben. Statt dem Handeln des Staates engere Grenzen zu setzen, sollen die Grundrechte als Abwehrrechte gegenüber dem übergriffigen Staat zum Teil noch weiter eingeschränkt werden. Dieser Gesetzentwurf ist insofern eine Mogelpackung, meine Damen und Herren, und die demokratische AfD deckt das auf. 

(Beifall bei der AfD - Ulrich Siegmund, AfD: Jawohl! - Zuruf von der CDU: Na toll! - Guido Kosmehl, FDP: Wer glaubt denn sowas? - Lachen bei der CDU und bei der SPD) 

- Ich freue mich, dass Sie sich darüber so freuen. Dass von dieser Seite natürlich Zustimmung kommt, ist logisch, weil dort die Wahrheit sitzt.

(Ulrich Siegmund, AfD: Jawohl! - Lachen bei der AfD und bei der CDU) 

Es sollen bspw. in § 5a des Gesetzentwurfes sogenannte weitere Begriffsbestimmungen gesetzlich festgeschrieben werden, die inhaltlich aber so unbestimmt sind, dass man nahezu jedes Verhalten, das gestern noch freie Meinungsäußerung war, morgen schon zu einer erheblichen beobachtungsbedürftigen verfassungsschutzrelevanten Bestrebung umdeuten kann.

(Zuruf von der AfD: So sieht es aus!)

Darin finden sich so schwammige Formulierungen, wie in § 5a Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd, wonach Bestrebungen, die dem Gedanken der Völkerverständigung widersprechen, bereits dann besonders beobachtungsbedürftig wären, wenn systematisch Fehlinformationen verbreitet werden oder Einschüchterung betrieben wird, um die öffentliche politische Willensbildung zu beeinträchtigen.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Was, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist das anderes als ein Persilschein für die systematische und flächendeckende Überwachung und Unterdrückung der politischen Opposition in unserem Land?

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE) 

Was ist das anderes als der direkte Weg in eine Überwachungsdiktatur? 

Wieder einmal erhebt die demokratische AfD-Fraktion als einzig wahre Bastion der Freiheit in Deutschland darum mahnend ihre Stimme. Dieser Weg führt ins Verderben, meine sehr geehrten Damen und Herren; denn es darf nie vergessen werden, dass sich der neue Faschismus in diesem Land als Antifaschismus tarnt. 

(Zuruf) 

Orson Welles hat es vorhergesehen: Für den Erhalt der Macht ist jedes Mittel recht. Dann gilt: Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaverei, Unwissenheit ist Stärke. Lassen wir es nicht so weit kommen, noch ist es nicht zu spät. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Aber für Sie ist es zu spät. 


Christian Hecht (AfD): 

Die demokratische AfD-Fraktion beantragt darum, die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss. - Vielen Dank. 

(Beifall bei der AfD) 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke.