Felix Zietmann (AfD): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft. Für Erwachsene gilt nun eine Freigrenze: Der Besitz von bis zu 25 g Cannabis und der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro Person bleiben straffrei.

Die Lücken dieses Gesetzes aber sind geblieben. Niemand kann den privaten Anbau tatsächlich kontrollieren. Wenn in einem Haus mehrere Personen leben oder auch nur vorübergehend wohnen, dann kann nahezu unbegrenzt angebaut werden; denn im Falle einer unwahrscheinlichen Kontrolle oder eines Zufallsbesuchs der Polizei können alle Bewohner irgendwen anders als Besitzer der Pflanzen benennen, der gerade nicht vor Ort ist.

Und wer kann ausschließen, dass Kinder und Jugendliche sich an der Privatplantage bedienen? - Richtig: niemand. Ich nenne das einen bewussten Kontrollverlust; denn die Verfügbarkeit von Cannabis für jedermann wird damit erheblich erleichtert und man macht den kontrollierten Anbau und einen Cannabis-Anbau-Club für die Konsumenten überflüssig. 

Niemand kann das Produkt des Eigenanbaus von einem Schwarzhandelsprodukt unterscheiden. Mit einer bloßen, nicht nachprüfbaren Schutzbehauptung kann sich der Schwarzhändler strafrechtlicher Verfolgung entziehen.

Ich wiederhole hier nur die Kritik des Deutschen Richterbundes vom Juli vergangenen Jahres, die ungehört verhallte, weil die Cannabislegalisierung ein Bonbon für die Grünen in der Ampelregierung sein sollte, und das trotz erheblicher Bedenken des Bundeskanzlers.

Polizei und Justiz gehen davon aus, dass durch das Gesetz deutlich mehr Arbeit auf sie zukommt. Weil Verurteilte für Straftaten, die künftig legal sind, rückwirkend straffrei ausgehen sollen, rechnet das Justizministerium damit, dass eine vierstellige Anzahl von Fällen noch einmal bearbeitet werden muss.

Dass die Landesregierung unsere Bedenken teilt, ist kein Geheimnis. Mit Bezug auf das Cannabisgesetz wird Regierungssprecher Matthias Schuppe mit den Worten zitiert: Wir stehen vor dem Problem, dass es ein Gesetz gibt, das wir nicht administrieren können.

(Zustimmung von Marco Tullner, CDU)

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Wie schon im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stimmen wir gegen die bedauerliche Beschlussempfehlung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.


(Beifall bei der AfD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Herr Zietmann. Ich sehe keine Nachfragen. - Herr Pott von der FDP-Fraktion verzichtet auf einen Redebeitrag.

(Zuruf von der AfD: Super!)

Die nächste Rednerin ist Frau Anger - sie schüttelt ebenfalls den Kopf. Als nächste Rednerin wäre Frau Sziborra-Seidlitz an der Reihe - sie schüttelt auch den Kopf.

(Zuruf von Daniel Roi, AfD)

Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Der erbetene Bericht ist von Frau Gensecke abgegeben worden. Der Tagesordnungspunkt 31 ist damit erledigt.