Sebastian Striegel (GRÜNE): 

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Verfassung braucht Schutz. Dieser Schutz von Grund- und Menschenrechten, Demokratie und auch unserer Verfassungsordnung ist uns gemeinsam aufgegeben. In Zeiten, in denen Demokratie bedroht wird, braucht es den Aufstand der Anständigen. Der Schutz der Verfassung muss aber auch institutionell abgesichert werden. In diesem Zusammenhang wird auch eine grundrechteachtende Verfassungsschutzbehörde gebraucht. 

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung geht dabei in Ordnung. Er setzt zu großen Teilen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Dabei orientiert er sich vor allem am Verfassungsschutzgesetz der Ampel. Wir haben also eine gute Grundlage, um in den Ausschüssen zu beraten. Dort werden wir uns anschauen, ob die Ausgestaltung der einzelnen Schutzbereiche im Einzelnen unseren Erwartungen entspricht, ob die Ermächtigungsgrundlagen praktikabel und gleichzeitig konkret genug sind. Uns GRÜNEN ist dabei wichtig, dass die interne und externe Kontrolle der Arbeit der Behörde tatsächlich gestärkt wird.

Lassen Sie mich aber die grundsätzliche grüne Position zur Abteilung Verfassungsschutz im Innenministerium darlegen; denn es besteht weiterhin Reformbedarf, auch über den nun vorgelegten Gesetzentwurf hinaus. 

Ja, wir brauchen auch nachrichtendienstliche Mittel, um Terrorgefahren frühzeitig zu sehen und ein Aushebeln der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch verfassungsfeindliche Bestrebungen zu erkennen. Neben die nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung muss dabei aber auch die wissenschaftliche Erfassung demokratiefeindlicher Tendenzen treten. Dafür braucht es eine Neuaufstellung der Behörden und eine Abkehr von alten Denkmustern. Das Hufeisenmodell und die Extremismustheorie haben ausgedient. Demokratiefeindlichkeit muss differenzierter beobachtet und wissenschaftlich beschrieben werden. 

Die Abteilung für Verfassungsschutz im Ministerium für Inneres und Sport in Sachsen-Anhalt hat in den letzten Jahren verstärkt auch auf geisteswissenschaftliche Mitarbeiter*innen gesetzt. Das begrüßen wir und setzen an dieser Stelle mit unseren Reformüberlegungen an. Wir wollen die Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Bereich öffentlich verfügbarer Informationen aus der Arbeit des Verfassungsschutzes herauslösen und in ein unabhängiges wissenschaftliches Institut überführen. 

Schauen wir nach Sachsen, wo die Landesregierung mit dem Else-Frenkel-Brunswick-Institut ein echtes Vorzeigeprojekt ins Leben gerufen hat. Das könnte ein Vorbild sein. Das Institut verfügt über ein starkes Forschungsprofil und wurde von einer Kommission aus Wissenschaftler*innen durchweg positiv bewertet. Ich finde eine solche Institution oder die Beteiligung an einem solchen Institut durchaus überlegenswert. - Herzlichen Dank. 

Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Striegel.