Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales): 

Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seitens der Landesregierung kann ich den Antrag der regierungstragenden Fraktionen nur begrüßen. Er unterstützt sehr deutlich ein Engagement, das die Bauminister nun schon geraumer Zeit umtreibt.

Herr Grube hat dazu schon ausgeführt; deshalb kann ich mich hier kurzfassen. Wir haben im Bereich des Baurechts im Endeffekt drei große Rechtskreise. Der eine ist der des Bauordnungsrechts, der das Originäre regelt und bei dem die Bauminister in den letzten Jahren auf einem sehr guten Weg waren, die Standards, an die wir uns alle gewöhnt haben, durchaus einmal ein Stückweit an der einen oder anderen Stelle kritisch zu hinterfragen und natürlich vor allen Dingen auch zu schauen, an welchen Stellen wir mit Entbürokratisierungen und Vereinfachungen dafür sorgen können, dass Bauen insgesamt einfacher wird, etwa wenn wir Gebäude nachnutzen wollen, wenn wir im Bereich der energetische Sanierung unterwegs sein wollen oder wenn wir neue Wohnformen erproben wollen.

Zweitens gibt es eine ganze Reihe von für den Bau rechtlich zuständige Bereiche, die sich aus dem Umweltrecht oder aus anderen Rechtsbereichen ergeben, die aber von den Menschen durchaus auch als Baurecht betrachtet werden. In diesen Bereichen ist, so glaube ich, das eine oder andere noch möglich.

Der dritte Bereich ist der des Zivilrechts. Dieser Bereich hat uns in der Vergangenheit schon das eine oder andere Problem bereitet. Herr Grube hat am Beispiel der Steckdosen darauf hingewiesen. Das Problem dabei ist, dass ein Bauunternehmen bisher den Stand der Technik schuldet und tunlichst eine entsprechende Zahl von Steckdosen anbieten sollte, wenn er nämlich nicht das Risiko eingehen möchte, dass - das soll auch in Deutschland schon einmal vorkommen - der eine oder andere Bauherr im Nachgang plötzlich Schadenersatz haben möchte. Mir ist zwar noch nie ganz klar gewesen, wie ich etwa den Schaden einer fehlenden Steckdose materialisieren möchte, aber so etwas scheint vor deutschen Gerichten durchaus möglich zu sein.

Deshalb bin ich dankbar dafür, dass die Bundesregierung sich dieses Themas inzwischen angenommen hat und auf dem Weg ist, mit den Länderjustizministern eine entsprechende Lösung zu finden. Ich kann optimistisch sein, dass, wenn wir in allen drei Rechtsbereichen dafür sorgen, dass wirklich das Notwendige gemacht wird und nicht irgendein hoher Standard gelten soll - den kann natürlich jeder Bauherr immer auch noch exklusiv für sich bestellen  , dass wir Bauen insgesamt preiswerter machen können.

Wir als Landesregierung werden uns dem natürlich ebenfalls widmen. Wir werden schauen, dass das, was gemäß der Musterbauordnung möglich ist, auch in Landesrecht umgesetzt wird. Wir befinden uns zudem in der Diskussion mit der Bauwirtschaft und wollen das eine oder andere, was als Problem oder als Thema betrachtet wird und für das wir selber Verantwortung haben, bei der Gelegenheit auch vereinfachen. Insofern hoffen wir, dass wir an dieser Stelle einen Impuls setzen können. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Von Herrn Tullner gibt es offensichtlich eine Frage. - Frau Ministerin, Sie sind gezwungen, diese auch zu beantworten.


Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales): 

Ich hatte es befürchtet.


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Tullner, Sie haben das Wort.


Marco Tullner (CDU): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich bin dem Debattenbeitrag von Herrn Grube aufmerksam gefolgt. In den letzten Tagen war in den Zeitungen auch viel darüber zu lesen, was diesbezüglich im Bund passiert und dass die geplanten Vorschriften eigentlich eine gute Sache sind.

Mich treibt bei dem gesamten Thema, das ich grundsätzlich unterstütze, eine Frage um: Wie verhält es sich letztlich mit der Ästhetik? Es gibt in den sozialen Medien eine Debatte darüber, dass in der heutigen Zeit sehr nüchtern gebaut wird. Man könnte es auch mit anderen Begriffen bezeichnen. Es gibt ein paar Ausnahmen, wie in Dresden und in Potsdam.

Wird denn bei diesen Debatten um die Vereinfachung von Standards auch der Aspekt der Ästhetik und des schönen Bauens im guten Sinne mit berücksichtigt oder fällt dieser Aspekt komplett hinunter und wir bauen nur noch Betonkisten, die billig sind und schnell zu bauen sind?


Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales): 

Herr Abgeordneter, herzlichen Dank für die Frage. Es ist natürlich so, dass das Bauordnungsrecht immer nur einen Mindeststandard abbilden soll. Da das, was man als schön betrachtet, immer im Auge des Betrachters liegt, ist es natürlich dem Bauherrn überlassen, ob er lieber klassisch im Still des Bauhauses oder im Stil des Dresdner Barocks bauen möchte. Das ist auch in Zukunft möglich.

Für uns ist es immer wichtig, dass wir als öffentliche Hand, als Gesetzgeber oder in dem Fall über die technischen Industrienormen den Menschen nicht zusätzliche Kosten aufbürden, die man bei gesundem Menschenverstand eigentlich als nicht erforderlich betrachten würde.

(Zustimmung bei der FDP)