Sebastian Striegel (GRÜNE):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Silbersack, bei Ihrem Redebeitrag habe ich mich gerade kurz ein bisschen in das „Leben des Brian“ versetzt gefühlt. Dort gibt es eine Szene, in der diese große Verwirrung auf dem Marktplatz ist. 

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Das kennt hier niemand! Das kennen nur Sie!)

Es war nicht wirklich klar, worauf Sie hinauswollen. 

(Lachen bei der FDP und bei der AfD)

Ich habe bei der Kollegin keine Billigung von Straftaten erlebt. Ich kann auch nicht erkennen, dass diese hier im Raum irgendwie stattfindet. Klar ist doch: Der Rechtsstaat funktioniert an genau dieser Stelle.

(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Funktioniert nicht!)

Er verfolgt begangene Straftaten und Gerichte urteilen.

(Zustimmung bei der Linken)

Genau darum geht es, Herr Kollege Silbersack. Wir haben einen Rechtsstaat und der tut das. 

Dafür braucht man auch keinen aufgeregten Typen hier vorn, der irgendwie sagt: Frau Quade und so.

(Zurufe von Frank Bommersbach, CDU, und von Kerstin Godenrath, CDU)

Die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist ein Straftatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuches. Über das Vorliegen von strafrechtlich relevantem Verhalten entscheiden letztlich Gerichte durch unabhängige Richterinnen und Richter. Die Landesregierung ist dafür nicht zuständig. Der Landtag ist dafür nicht zuständig. Insofern könnten wir uns die Debatte miteinander auch sparen. Beantragt wurde aber leider etwas und wir müssen uns dazu verhalten. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist es aber klar.

Das, was die AfD hier macht, könnte im Gegenteil als Einmischung in die Unabhängigkeit der Justiz missverstanden werden. Ich glaube, das sollten wir alle miteinander sehr deutlich zurückweisen. Wir sollten sehr klar machen: Im Rechtsstaat urteilen Gerichte. Sie schauen nach, ob die Straftatbestände vorliegen, und dann gibt es eine Entscheidung.

Ich habe von der Letzten Generation auch nicht wahrgenommen - diesbezüglich teile ich die Einschätzung von Kollegin Quade  , dass die Kompetenz der Gerichte irgendwie angezweifelt wird und dass gesagt wird, dass sie die Gerichtsbarkeit nicht mehr akzeptieren. Vielmehr werden bewusst diese Schwellen überschritten. Man kann das schlecht oder gut finden. Meine große Frage bleibt weiterhin - es bringt viele Menschen auf  : Wo ist der nächste Schritt nach diesem Aufbringen? Wie bewegen wir uns in Richtung einer Lösung? Dass keine Akzeptanz für Gerichtsentscheidungen besteht, kann ich aber nicht sehen.

Im Führerstaat, den die AfD offensichtlich wiederhaben will,

(Unruhe bei der AfD)

gibt es keine Gewaltenteilung. Dort galt vermeintlich: Der Führer schützt das Recht. Sie wollen ganz offensichtlich dorthin zurück. Ich sage Ihnen: Wir verteidigen die Gewaltenteilung und wir verteidigen die unabhängige Justiz.

Rechtspolitisch bleiben im Übrigen weiterhin erhebliche Zweifel an der Tatbestandsweite des § 129 StGB. Es wurden europarechtliche Vorgaben zur Einschränkung des Tatbestands bisher nicht umgesetzt. Daher bleiben auch strafverfassungsrechtliche Zweifel an der Angemessenheit.

(Florian Schröder, AfD: Sie nehmen doch teil an solchen Straftaten!)

Er war eigentlich für die Verfolgung von schwerstkriminellen Vereinigungen gedacht, wie die höchstrichterlichen Entscheidungen in Fällen der Kameradschaft Sturm 34 oder im Cyberbunker-Prozess gezeigt haben. Der § 129 StGB ist zumindest nicht dafür geeignet, die gesellschaftliche Aushandlung über zivilen Ungehorsam oder über unliebsame politische Betätigungen auszutragen. - So weit dazu. Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Henriette Quade, Die Linke)