Henriette Quade (Die Linke): 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die besten Reden von Donald Trump und die wirren Verschwörungstheorien von Seymour Hersh zum Nord Stream habe „Compact“ doch auch veröffentlicht; selbst das ist nun verboten - beklagen die Antragsteller.

(Zuruf von Nadine Koppehel, AfD)

Ich kann Sie beruhigen. Beides findet sich auch ohne „Compact“ noch online. Hersh war übrigens mal ein guter Journalist. Die AfD dagegen war von Anfang an eine Katastrophe, auch für die Pressefreiheit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von der AfD: Bald sind Sie nicht mehr da! - Weitere Zurufe von der AfD)

Immer wieder muss deshalb der Rechtsstaat die Presse vor dieser Partei schützen. Journalistinnen und Journalisten kommen bei ihr in einen abgesperrten Bereich, einen Käfig für die freie Presse, den demokratische Parteien weder wollen noch brauchen.

Ich gebe zu, demokratische Parteien haben in der Regel auch nicht das Problem, dass sie Äußerungen ihrer Mitglieder vor der Presse verstecken müssen, bei denen der Verdacht der Volksverhetzung im Raum steht - in der Regel jedenfalls.

(Zustimmung bei der Linken - Zuruf von der AfD: Haben wir ja in der CDU gesehen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zeigt, dass der demokratische Rechtsstaat auch die Rechte derjenigen schützt, die ihn abschaffen wollen. Nichts anderes ist das Ziel des „Compact“-Magazins. Der Chefredakteur Jürgen Elsässer sagt klipp und klar: Wir wollen einfach das Regime stürzen.

(Jan Scharfenort, AfD: Damit meint er die Regierung!)

Es geht also nicht um Journalistinnen und Journalisten, die berichten wollen. Es geht um extreme Rechte, 

(Jan Scharfenort, AfD: Oh!)

die das Format der Presse nutzen,

(Jan Scharfenort, AfD: Nein, im Gegenteil!)

um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen.

(Zustimmung bei der Linken - Zuruf von der AfD: Haben Sie nicht Herrn Gürth angezeigt?)

Das Bundesverwaltungsgericht stellt schon in seiner summarischen Prüfung fest, dass Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde und eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen zu erkennen sind. Offen ist, sowohl mit Blick auf die Tatsachen als auch auf deren juristische Bewertung, wie prägend diese Inhalte für die verbotene Vereinigung insgesamt sind und ob das Verbot verhältnismäßig ist. Darüber entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, und nicht der Landtag von Sachsen-Anhalt.

(Zustimmung bei der Linken)

Um es einfach zu formulieren: Wenn es Ihr Ziel ist, die Demokratie zu beseitigen, dann ändert sich das nicht, wenn Sie zwischendurch Kochrezepte veröffentlichen. Eine Zeitschrift, in der unter Anspielung auf die Protokolle der Weisen von Zion gegen Israel und gegen das Judentum gehetzt wird, steht in einer Kontinuität, die gebrochen werden muss; denn es ist die von antisemitischer, rassistischer und demokratiefeindlicher Massenpropaganda für einen völkischen Staat.

(Zustimmung bei der Linken)

Meine Damen und Herren! Das Bundesinnenministerium muss sich nun gut auf das ausstehende Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vorbereiten. Eine Demokratie muss sich mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen jene wehren, die sie zerstören wollen, und dafür auch zur Tat schreiten. Das gilt für ein Verbot von „Compact“ und das gilt auch für ein Verbot der AfD. 

Rechtsextreme Netzwerke gehören zerschlagen, und zwar bevor jemand den Bundeswirtschaftsminister angreift, bevor jemand den Bundesgesundheitsminister entführt, bevor Leichensäcke und Löschkalk zur Anwendung kommen

(Oh! bei der AfD - Nadine Koppehel, AfD: Anhängerin von Lina E.! Also! Was ich selber tu, traue ich anderen zu! - Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Da hat eine aber Halluzinationen! Geh zum Arzt! Lass dich behandeln! Gibt‘s doch nicht!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Kommen Sie bitte zum Ende.


Henriette Quade (Die Linke): 

und bevor wir weitere Gedenkstunden brauchen, weil wir nicht gehandelt haben, als wir es konnten. - Vielen Dank.