Daniel Rausch (AfD):

Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Die Linke stellt heute einen Antrag mit dem Titel „Landesfonds Rentengerechtigkeit - Anerkennung für ostdeutsche Lebensleistung“. Bereits in der 60. Sitzung am 22. Februar 2024 führten wir eine Aktuelle Debatte zum Thema Rentengerechtigkeit durch. 

Sie stellten die Frage: Wo bleibt die Gerechtigkeit? - Dass es in dieser Frage keine Gerechtigkeit gibt und sie auch nicht herbeigeführt werden kann, muss Ihnen allen bewusst sein. Die vorhandenen Ungerechtigkeiten sind bereits im Einigungsvertrag geschaffen worden. 

Dass es mit dem Härtefallfonds keine Gerechtigkeit geben wird, war von vornherein klar. Das besagt schon der Name. Es sollten soziale Härten abgefedert werden. Aber der Härtefallfonds wiederum wurde so angelegt, dass neue Ungerechtigkeiten geschaffen wurden. 

Die Linken weisen zu Recht darauf hin, dass es nicht sein kann, dass ein Antragsteller in Magdeburg 2 500 € und in Rostock 5 000 € bekommt. Die Bürger fragen sich zu Recht: Gibt es nun Anspruchsberechtigte erster und zweiter Klasse? 

Am 15. Dezember 2022 wurde der Alternativantrag der Koalition beschlossen, in dem ein Prüfauftrag zum Beitritt Sachsen-Anhalts zum Härtefallfonds gegeben wurde. Was ist daraus geworden? - Nichts. 

Wie ist also der aktuelle Stand? - Ich habe versucht, den aktuellen Abarbeitungsstand der Anträge zu eruieren. Das ist mir leider nicht gelungen. Das heißt, wir müssen abwarten, bis uns belastbare Daten vorliegen. Danach können wir analysieren, wie viel Geld aus dem Fonds übrig ist und ob es weitere Spielräume gibt. 

Nun zu Ihren Forderungen. Zu Punkt 1. Wie gesagt, wir sollten abwarten, bis der Härtefallfonds abgerechnet ist, und erst dann entscheiden, ob ein Landesfonds nötig ist. 

Zu Punkt 2. Ich glaube nicht, dass es möglich ist, eine vom Kriterium der Bedürftigkeit unabhängige bundesgesetzliche Lösung für Entschädigungszahlungen zu finden. 

Zu Punkt 3. Er passt irgendwie nicht so richtig in den Antrag. Die Höherbewertung der Ostlöhne bei der Rentenberechnung wird, wie Sie wissen, schrittweise reduziert und läuft zum 1. Januar 2025 aus. Dieser Prozess erfolgt durch die Anpassung des Umrechnungsfaktors, der die Ost-West-Gehälter mit den West-Gehältern vergleichbar macht. Das wissen wir alles. 

Das heißt, dieser Prozess läuft eigentlich seit dem Jahr 2019, aber ursprünglich bereits seit dem Jahr 2017. Am 1. Juni 2017 wurde das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz in der Drs. 18/11923 im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt. Dabei ging es genau um den Sachverhalt der Höherbewertung. 

Ich frage mich, werte Linke: Warum haben Sie damals nicht dagegen gestimmt? - Bei der namentlichen Abstimmung haben Sie sich der Stimme enthalten; d. h., 46 Linke haben sich im Bundestag der Stimme enthalten. Heute fordern Sie die Landesregierung auf, sich auf der Ebene des Bundes gegen das Auslaufen der Höherbewertung einzusetzen. 

(Zuruf von der AfD: Ja!)

Sie als Linke hatten damals nicht die Traute, dagegen zu stimmen, und wollen heute den Leuten vorgaukeln, dass sie sich für ostdeutsche Rentner einsetzen. Aber ich denke, die Bürger werden das erkennen und werden ihre Konsequenzen daraus ziehen. - Danke. 

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Bravo!)