Konstantin Pott (FDP): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mich eigentlich darauf eingestellt, dass wir über die Geschwisterkindregelung bzw. über die Mehrkindregelung sprechen. Aber als ich die Einbringung gehört habe, hat mich das schon dazu verleitet, zu Beginn ein paar Worte zu sagen, weil uns unterstellt wurde, wir würden immer bei den Jüngsten sparen. 

Ich habe einmal überlegt, was wir in dieser Legislaturperiode schon alles so auf den Weg gebracht haben. Wir haben einen Flächenfaktor für die Jugendarbeit eingeführt, um damit die Jugendarbeit im ländlichen Raum zu stärken, ohne dass in den Städten weniger Geld zur Verfügung steht. 

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von Nicole Anger, Die Linke - Zuruf von der AfD)

Wir haben für die Jugendbildungsstätten ein Investitionsprogramm auf den Weg gebracht. Wir haben Ferienfreizeiten förderbar gemacht. 

(Beifall bei der FDP und bei der CDU) 

Außerdem haben wir im vergangenen Haushaltsplan Ansätze erhöht, um einen Richtlinienbeginn frühzeitiger zu ermöglichen. Uns zu unterstellen, wir würden immer bei den Jüngsten sparen, ist schlichtweg falsch.

(Beifall bei der FDP und bei der FDP)

Nun möchte ich zum Thema Mehrkindregelung kommen; darum geht es in den Anträgen. Von den bisherigen Regelungen haben wir schon gehört. Ich möchte auch einmal mit einigen Mythen aufräumen. In der Presse ist zu lesen, der Vorschlag von FDP und CDU würde die Eltern mit 18 Millionen € zusätzlich belasten. Dazu möchte ich sagen, dass das nicht stimmt.

(Zustimmung bei der FDP)

Dem Vorschlag, den wir als Freie Demokraten bereits im letzten Jahr eingebracht haben, lag eine ganz andere Berechnung zugrunde. Die Angabe von 18 Millionen € bezieht sich auf ein ganz anderes Szenario. Insofern sind diese Zahlen falsch, und ich möchte darum bitten, diese Debatte mit der gebotenen Sachlichkeit führen. 

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Nun zu der Frage, warum wir diesen Vorschlag überhaupt einbringen. Wir haben aktuell folgende Situation: Betrachten wir eine Familie mit zwei Kindern. Ein Kind ist schulpflichtig und geht in den Hort, das andere Kind geht in die Kita. In diesem Fall wird nur für den Hortbeitrag gezahlt. Wenn das ältere Kind nicht in den Hort gehen würde, dann müsste diese Familie für das jüngere Kind den teureren Kita-Beitrag zahlen. Das heißt, man bekommt mehr Leistung und zahlt dafür weniger; selbstverständlich ist das ein Fehlanreiz. 

(Zuruf von der AfD) 

Wir müssen darüber sprechen, dass wir genau diesen Fehlanreiz abschaffen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU) 

Genau an dieser Stelle setzt unser Vorschlag an. Unser Vorschlag besagt, dass, sobald es ein Kind gibt, welches nicht schulpflichtig ist, für alle älteren Kinder der Elternbeitrag erlassen wird, und zwar für die Kita, aber auch für den Hort, der aktuell ausgenommen ist. Aktuell zahlt man den Beitrag für jedes Kind, das in den Hort geht. Das heißt, es ergibt sich in Teilen sogar eine zusätzliche Entlastung. 

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Lediglich dann, wenn alle Kinder in den Hort gehen, muss, so wie es bislang auch war, für alle Kinder der Hortbeitrag gezahlt werden. Das heißt, die Berechnungen, nach denen mehreren Hundert Euro auf die Familien zukommen würden, treffen überhaupt nicht zu. 

(Nicole Anger, Die Linke: Stimmt doch gar nicht!)

Das ist entspricht überhaupt nicht unserem Konzept, das wir vorgelegt haben und über das wir diskutieren. Unser Konzept ist ein ganz anderes. Das würde unwesentlich, wenn überhaupt unwesentlich, mehr belasten. Aber auch das kann man mit einem großen Fragezeichen versehen. Vor allem Familien, die mehrere Kinder haben, würden wir teilweise sogar mehr entlasten. Wir würden einen Fehlanreiz abschaffen und damit das KiFöG besser machen. Das ist unser Ansatz und dafür werden wir in Zukunft auch streiten und den Antrag dementsprechend überweisen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. 

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Pott, es gibt zwei Fragen, und zwar eine von Frau Angern und eine von Herrn Schmidt. Wollen Sie diese beantworten? 


Konstantin Pott (FDP): 

Sehr gern. 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Frau Anger, Sie haben das Wort. 


Nicole Anger (Die Linke):

Herr Pott, vor meiner Frage habe ich noch einen kleinen Tipp: Beschäftigen Sie sich wirklich noch einmal mit der Frage, wer welchen Hortbeitrag zahlen muss und wer nicht.

(Alexander Räuscher, CDU: Jetzt belehrt sie schon wieder!)

Das, was Sie gerade ausgeführt haben, war nämlich nicht richtig. Aber unabhängig davon habe ich eine Frage und gebe Ihnen noch einmal die Chance, Ihre Ausführungen zu erweitern, diese 18 Millionen seien falsch. Sagen Sie doch einmal, was richtig ist.


Konstantin Pott (FDP): 

Es gibt Zahlen des Sozialministeriums, die wir noch hinterfragen, die bei plus/minus null liegen. Die 18 Millionen € beziehen sich auf eine andere Regelung, bei der die Entlastung beim Hortbeitrag nicht enthalten wäre. Dementsprechend ist diese Angabe nach unserem Konzept und dem konkreten Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, falsch. Meine Ausführungen zu den Regeln, wie sie aktuell sind, sind richtig. 


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Schmidt, bitte.


Dr. Andreas Schmidt (SPD):  

Lieber Kollege Pott, wissen Sie, wie viele Familien mit drei und mehr Kindern in Sachsen-Anhalt oder auch in Halle überhaupt noch in der Beitragspflicht sind und nicht von der SGB-VIII-Erstattung erfasst sind und sowieso keine Beiträge zahlen?


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie können antworten.


Konstantin Pott (FDP): 

Das weiß ich ad hoc konkret nicht. Aber ich sage Ihnen auch: Wenn wir über Zahlen sprechen, dann bin ich der Meinung, dass auch die Landesregierung ihre Hausaufgaben machen muss. Denn es ist offensichtlich, dass das Sozialministerium und das Bildungsministerium mit unterschiedlichen Zahlenrechnungen kalkulieren, wie viele Kinder wir in Zukunft haben, die es in dem Bereich zu versorgen gibt.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Diese Absprachen sollten erst einmal stattfinden, bevor Kalkulationen in den Raum gestellt werden und dann mit falschen Zahlen argumentiert wird, was irgendwelche Vorschläge kosten oder nicht.


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Sie können noch eine kurze Nachfrage stellen. 


Dr. Andreas Schmidt (SPD): 

Als ich noch Stadtrat in Halle war, waren es wenige Dutzend Familien, die das überhaupt noch erreichten. 

(Zuruf von Matthias Redlich, CDU) 

Wir werden das gemeinsam herausfinden. Wenn wir feststellen, dass Ihre Vermutung über die Wirkung einer Umkehrung der Mehrkindregelung nicht zutrifft und die von Ihnen erhofften Entlastungstatbestände gar nicht existieren, weil nämlich die Mehrkindfamilien in Wirklichkeit gar nicht mehr von Beitragszahlungen betroffen sind, können wir dann gemeinsam in den Beratungen diesen Fakt zur Kenntnis nehmen und möglicherweise über diese Idee voran hinwegschreiten?

(Zurufe von Stefan Ruland, CDU, und von Tim Teßmann, CDU) 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Sie können antworten. 


Konstantin Pott (FDP): 

Zur Kenntnis nehmen werden wir das selbstverständlich. Aber ich möchte noch einmal einen entscheidenden Punkt deutlich machen - diesen habe ich, glaube ich, auch vorangestellt  : Uns geht es in allererster Linie darum, das KiFöG besser zu machen und einen Fehlanreiz abzuschaffen. 

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Das ist der Hauptgrund, weswegen wir darüber diskutieren.