Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Februar hat Kollege Schulze für die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswaldgesetzes eingebracht. Der Gesetzentwurf enthält nur einen Änderungsbefehl, nämlich die Streichung von § 8 Abs. 1 Satz 3 des Landeswaldgesetzes. 

Mit der Streichung von § 8 Abs. 1 Satz 3 des Landeswaldgesetzes wird das Pauschalverbot zur Errichtung von Windkraftanlagen im Wald aufgehoben. Diese Gesetzesänderung ist zwingend erforderlich, um eine verfassungskonforme Rechtslage zu schaffen; denn bekanntermaßen hat das Bundesverfassungsgericht im September des letzten Jahres eine gleichlautende Regelung im Waldgesetz des Landes Thüringen für verfassungswidrig erklärt. 

Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens, aber auch außerhalb des Parlaments wurde immer wieder die Sorge geäußert, dass mit dieser Gesetzesänderung der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald Tür und Tor geöffnet wird. Auch in der heutigen Debatte erwarte ich wieder kritische Stimmen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle nochmals betonen, dass mit der Aufhebung von § 8 Abs. 1 Satz 3 des Landeswaldgesetzes der Wald nicht schutzlos wird. 

(Zustimmung bei der CDU)

Mit der Gesetzesänderung wird nur das Pauschalverbot aufgehoben, die Notwendigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Windkraftanlage im Wald bleibt aber weiterhin erhalten. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren ist dann zu prüfen, ob der Bau gegen Immissionsschutzrecht oder andere Gesetze verstößt. Exemplarisch möchte ich an dieser Stelle insbesondere die Festlegungen der Regionalplanung, das Baurecht und die naturschutz- und forstrechtlichen Regelungen nennen. Insofern werden alle Belange Berücksichtigung finden. 

Maßgeblich sind in diesem Zusammenhang vor allem die Kommunen. Diese können durch die Regional- und Bauleitplanung entscheidend mitbestimmen, wo in ihrem Territorium Windkraftanlagen zulässig sein sollen.

Soweit die Forderung erhoben wurde, die Gesetzesänderung für weitere Anpassungen zu nutzen, verweise ich auf die anstehende Novellierung des Bundeswaldgesetzes. In deren Folge wird es zwangsläufig zu einem Anpassungsbedarf kommen. Es gilt im Interesse der Verwaltungs- und der Verfahrensökonomie, dieses hier abzuwarten. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswaldgesetzes zu beschließen und damit die Verfassungskonformität wiederherzustellen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Minister Richter. Obwohl Sie es nur übernommen haben, gibt es zwei Fragen. - Herr Roi, bitte.


Daniel Roi (AfD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe eine Frage an die Landesregierung, weiß aber nicht, ob das Herr Richter als Finanzminister beantworten kann. Die Innenministerin könnte aber auch zuhören. Ich kann nicht entscheiden, wer antwortet. Ich frage jetzt die Landesregierung. 

Der Minister sprach in seiner kurzen Rede auch das Baurecht an, die Bauleitplanung. Ich will jetzt nicht zu sehr ausholen. Wir haben auf der Bundesebene eine Gesetzesänderung, das Wind-an-Land-Gesetz. Das war ein ganzes Gesetzespaket. Es sind auch privilegierte Bereiche im Außenbereich in der Weise geändert worden, dass nicht immer ein B Plan erforderlich ist, in bestimmten Bereichen. 

Nun ist es aber so: Wenn es einen alten Bebauungsplan gibt, der verhindert, dass ich bspw. ein 280 m hohes Windrad dorthin bauen kann, und der jeweilige Stadt- oder Gemeinderat den Bebauungsplan aber nicht aufheben will, dann   das ist meine Frage; das ist in Bitterfeld-Wolfen übrigens passiert, mehrfach   soll das jetzt zur Kommunalaufsicht gehen. 

Ich frage die Landesregierung: Soll die Kommunalaufsicht eine Ersatzvornahme machen und sozusagen über den Stadtrat hinweg den Bebauungsplan einfach aufheben? Oder wie stellen Sie sich das vor? Es würde mich als Kommunalpolitiker schon sehr interessieren, ob Sie sozusagen über die Kommunalaufsicht einschreiten und in dem Fall den alten Bebauungsplan aufheben, damit Windräder gebaut werden können, ohne Auslegungsverfahren, ohne Möglichkeit der Bürger, Einwände zu erheben, so wie es Habeck will. Das ist meine konkrete Frage. 


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Herr Roi, diese Frage muss ich mitnehmen. Die Landesregierung wird sie dann beantworten. Ich kann jetzt keine Aussage dazu treffen. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Richter. - Wir haben jetzt im Übrigen auch keine Regierungsbefragung. - Frau Frederking stellt die zweite Frage.


Dorothea Frederking (GRÜNE): 

Herr Richter, Sie haben richtigerweise die Bauleitplanung angesprochen, also Gemeinden können über den Flächennutzungsplan auch Windnutzungsgebiete ausweisen, und Sie haben die Regionalplanung angesprochen, die regionalen Planungsgemeinschaften. Für beide, die Gemeinden und die regionalen Planungsgemeinschaften, gibt es zurzeit aber keine Ausschlusskriterien, um Windenergieanlagen im Wald einzuschränken. Deshalb ist meine Frage an Sie: Wieso sagen Sie, der Wald sei nicht schutzlos ausgeliefert, es gebe Instrumente, um ihn zu schützen, und nennen dann die Bauleitplanung und die Regionalplanung? 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Bitte.


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Auch diese Frage nehme ich für den Kollegen Schulze mit, damit er sie schriftlich beantwortet.