Konstantin Pott (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Im Koalitionsvertrag des Landes haben wir uns auf das Einsetzen einer Arbeitsgruppe verständigt, die konkrete Empfehlungen für den effektiven Bürokratieabbau erarbeiten soll. Dafür ist eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt worden. In einer Kleinen Anfrage habe ich dazu den aktuellen Stand erfragt. Das ist schon eine Weile her. Die erste Sitzung der IMAG fand demnach am 25. November 2022 statt; sie hat laut Antwort des Finanzministeriums im Juni 2023 erneut getagt.
Vor diesem Hintergrund möchte ich die Landesregierung fragen: Gibt es inzwischen Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe? Wenn ja: Wie sehen diese aus? Wenn nein, bis wann sollen diese vorliegen? Tagt die interministerielle Arbeitsgruppe in regelmäßigen Abständen? Wenn ja, in welchen?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Herr Finanzminister, bitte.
Michael Richter (Minister der Finanzen):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Pott, die Kleine Anfrage liegt schon eine Weile zurück. Lassen Sie mich kurz etwas zur Einrichtung der IMAG sagen. Sicherlich der - Sie haben es genannt - Koalitionsvertrag. Es gab einen weiteren Anlass, nämlich den Abschlussbericht der sächsischen Förderkommission II, die uns auch eine Reihe von Inhalten bezüglich Entbürokratisierung und Vereinfachung des Zuwendungsrechts an die Hand gegeben hat. Insoweit wurde damals in der Staatssekretärskonferenz darum gebeten, dieses einzubeziehen. Das Finanzministerium und die Staatskanzlei wurden gebeten, diese IMAG entsprechend zu leiten.
Die Zielsetzung war, die Förderverfahren zu vereinfachen. In dieser IMAG - das vielleicht noch für alle - sind alle Förderressorts Mitglied, darüber hinaus der Rechnungshof, das Landesverwaltungsamt und die Investitionsbank. Diese sind, wie gesagt, nicht nur aufgefordert, sondern wir erwarten natürlich, dass sie daran teilnehmen. Insoweit ist es nicht nur eine Veranstaltung, zu der man lediglich hinkommt, sondern wir erwarten tatsächlich Ergebnisse. Ich werde später noch etwas zu den Ergebnissen sagen.
Es gibt eine Unterarbeitsgruppe „Digitalisierung“, die von der Investitionsbank geleitet wird. Zum Hintergrund für Sie: Wir haben eine Reihe von Förderverfahren, die jetzt zur Investitionsbank gehen. Ich erinnere an das Errichtungsgesetz vom Dezember 2021, bezüglich dessen Sie in diesem Hohen Hause entschieden haben, dass die Verfahren vom Landesverwaltungsamt auf die Investitionsbank übergehen sollen. Sie müssen wissen, dass die Investitionsbank viele Verfahren online abwickelt und im Ergebnis - das ist die Zielsetzung - alle Verfahren online abwickeln soll. Das setzt voraus, dass die Richtlinien so aufgebaut werden, dass sie diversifizierungsfähig sind. Deshalb wurde diese Arbeitsgruppe geschaffen.
Der IMAG hat jüngst einen Zwischenbericht abgeliefert; dieser war auch Gegenstand im Kabinett. Zu den Schwerpunkten im Einzelnen. Neben dem bereits genannten Thema Digitalisierung lag der Schwerpunkt der Befassung bisher auf dem Thema Zuwendungsrecht als dem rechtlichen Rahmen der Förderpolitik.
Es ist mir wichtig, dass wir die Fortentwicklung des Zuwendungsrechts als Prozess ansehen, der nicht erst mit der Gründung der IMAG begonnen hat. Deswegen enthält der Bericht eine Zusammenstellung aller Vereinfachungs- und Gestaltungsoptionen im Förderrecht, die in den letzten Jahren entwickelt wurden, und das sind nicht wenige.
Die Praxis der förderrechtlichen Prüfung im Finanzministerium zeigt aber, dass noch immer viel zu selten von bereits bestehenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird. Wir haben sicherlich noch einiges zu tun, um den Ressorts klarzumachen, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt, hierbei vereinfacht vorzugehen.
In der weiteren Arbeit wird die IMAG sich den Themen Fördermitteldatenbank und Erfolgs- und Wirkungskontrolle der Fördermaßnahmen sowie der Frage möglicher Anreizelemente für eine effektive Förderpolitik widmen. Darüber hinaus soll auf eine größere Standardisierung im Fördergeschehen und die richtige Konzeption hingewirkt werden.
Die IMAG wird weiterhin - Sie haben nach den Arbeitstreffen gefragt - halbjährlich zusammenkommen. Die nächste Zusammenkunft findet bereits am 14. Juni 2024 statt. Auch dort wird die weitere Arbeit in einem Bericht dokumentiert. Der Abschlussbericht ist für Ende 2025 vorgesehen.
Lassen Sie mich auf ein paar Beispiele im Zuwendungsrecht eingehen, die besprochen worden sind und die wir auch entsprechend umgesetzt haben oder umsetzen werden.
Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Ganz wichtig: Grundsätzlich darf mit der Realisierung des Fördervorhabens erst mit Bestandskraft begonnen werden. Das Zuwendungsrecht sieht nun vor, dass bereits ab Antragstellung mit der Umsetzung begonnen werden kann. Der Vorteil: Sie können die Fördervorhaben schneller umsetzen. Außerdem ist das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns eine häufige Fehlerquelle, die zum Förderausschluss führen bzw. Anlass von Rückforderungen sein kann. Insoweit ist das schon einmal eine Vereinfachung.
Anwendung des Vergaberechts. Wer von Gesetzes wegen dem Vergaberecht unterliegt, der muss es anwenden. Aber es gibt eine Reihe von Regelungen außerhalb des gesetzlichen Anwendungsbereichs. Hierfür gilt grundsätzlich nur noch die Regelung, dass sich der Zuwendungsempfänger um mindestens drei Vergleichsangebote bemühen muss. Auch hierbei ist der Vorteil, dass Private und Unternehmen sich grundsätzlich nicht mehr mit dem ihnen fremden Rechtsgebiet des Vergaberechts auseinandersetzen müssen und dass insofern Fehler und Rückforderungsfälle vermieden werden können.
Stichwort Personalausgabenpauschale. Auch das wurde bisher viel zu selten angewendet. Ich kann mit Pauschalen arbeiten, muss also nicht Einzelnachweise führen. Auch das führt zu einer Erleichterung.
Baufachliche Prüfung. Wir haben versucht, die Beträge hochzunehmen, damit dort auch schneller vorgegangen werden kann. Das war eine schwierige Diskussion mit dem Rechnungshof. Dafür haben wir letztlich eine Lösung finden können.
Das Ganze floss in einen Zuwendungsrechtsergänzungserlass, in dem wir diese bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten zusammengefasst haben. Wir haben das noch einmal intern besprochen und werden anhand von Beispielfällen deutlich machen, wo die Vorteile liegen, damit wir dann möglicherweise dazu kommen, dass dies eine stärkere Anwendung findet.
Noch ein Hinweis aus dem allgemeinen Haushaltsrecht: Im Bereich der EU-Förderung haben wir die Möglichkeit, die Jährlichkeit zu durchbrechen. Wir können über längere Zeiträume die entsprechenden Maßnahmen umsetzen. Natürlich haben wir eine größere Flexibilität. Das ist auch ein Thema, das uns helfen wird, in der Zukunft das Geld, das wir für Investitionen vorgesehen haben, tatsächlich schneller umzusetzen, um entsprechende Hilfestellungen zu geben.
Das ist ein Prozess, der nicht ganz einfach ist - Stichwort Zuwendungsrecht. Wir befinden uns damit auch im Haushaltsrecht und in der Landeshaushaltsordnung. Ich denke, dass wir bisher gute Wege gefunden haben, und ich bin zuversichtlich, dass wir in der Zukunft weitere Möglichkeiten finden. Wenn wir den Abschlussbericht haben, werden wir ihn sicherlich auch hier vorstellen.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Minister. Ich sehe keine Nachfrage von Herrn Pott.