Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales): 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich trage die Antwort der Landesregierung im Namen des Ministers für Energie Armin Willingmann vor. Der Antrag greift das im Koalitionsvertrag enthaltene Vorhaben der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zum EE-Ausbau auf und erweitert dies um Aspekte des Netzausbaus auf Verteilnetzebene. Das ist insgesamt natürlich ein löbliches Anliegen, wenn auch eine Reihe von Ansätzen des Antrages im Detail unklar bleibt oder fachlich zu hinterfragen ist, insbesondere im Hinblick auf bundesrechtliche Vorgaben. Einiges ist bereits geltendes Recht, etwa die Vorgaben zu elektronischen Veröffentlichungen. 

Bei der Umsetzung der RED III-Richtlinie sowie bei den laufenden Novellierungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes hat das Thema Verfahrensbeschleunigung bei der Energiewende eine hohe Dynamik gewonnen. Es gilt dann vorrangig, die sich daraus ergebenden Instrumente auch schnell und sachgerecht zur Anwendung zu bringen. Rechtssicherheit und Rechtsklarheit müssen dabei immer gewahrt bleiben; denn wir können uns im Planungs- und Genehmigungsverfahren keine Unsicherheiten leisten. Rechtsänderungen müssen immer auch die Praxistauglichkeit sowie die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Personaldecke und des Digitalisierungsstandes im Blick behalten.

Ich halte nichts davon, aus reinem Aktionismus bewährte Strukturen aufzubrechen und neu zu erfinden. Der Verweis auf andere Länder kann zwar hilfreich sein, muss aber mit Blick auf die jeweiligen Besonderheiten der Länder nicht die Lösung sein. Insbesondere müssen wir vermeiden, dass wir den Genehmigungsbehörden Steine statt Brot geben. Wir kennen alle die angespannten Personalsituationen, insbesondere in den Kommunen. Wir sollten also nicht beginnen, über die Umsetzung der anstehenden Änderungen hinaus noch zu experimentieren oder uns in Rechtsunsicherheiten zu begeben, die die Vorschläge aus dem Antrag zum Teil mit sich bringen würden. Wo wir standardisieren können, werden wir das tun. Jeder Fall ist dennoch im Einzelnen zu betrachten. Das Risiko, dass Bescheide einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, ist so gering wie möglich zu halten. Schwebezustände bringen uns nicht weiter, sie verzögern mehr, als dass sie beschleunigen.

Gerade was das Update in den Genehmigungsbehörden angeht, hat das MWU im Bereich Immissionsschutz die digitale Plattform Energiewendebeschleunigung geschaffen, über die die Immissionsschutzbehörden des Landes vernetzt sind. Einen Bedarf für weitere übergeordnete Strukturen sehe ich nicht. Es gilt vielmehr, die neuen Instrumente ins Laufen zu bringen. Die Landesregierung unterstützt den hier diskutierten Antrag daher nicht. - Ich danke Ihnen.