Dr. Katja Pähle (SPD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Vorhaben, einen dualen Studiengang an der Otto-von-Gericke-Universität Magdeburg einzurichten, um ein neues Modell der Lehramtsausbildung einzuführen, kennen wir im Landtag und auch unter den Bildungspolitikern schon länger. Es sind schon Vorbereitungen getroffen worden. Durch die heutige Verabschiedung der Änderungen im Schulgesetz ist geklärt, dass die, die anfangen zu studieren, hinterher an unseren Schulen eingestellt werden können. Genau dafür ist diese Änderung notwendig.

Ich möchte an der Stelle noch einmal allen Beteiligten herzlich danken, auch dem für Wissenschaft zuständigen Ministerium; denn genau an dieser Stelle rücken auch diese beiden Systeme zueinander. Es geht nämlich nicht darum zu sagen: Weil wir an dieser oder jener Stelle - manchmal auch mit dem Output der Universitäten - unzufrieden sind, muss man mit dem Finger auf den anderen zeigen, sondern es geht darum, tatsächlich gemeinsam zu überlegen, wie es anders sein kann. Auch die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg beschreitet an dieser Stelle einen neuen Weg. Dafür einen herzlichen Dank. Ich bin mir sicher, dass die Otto-von-Guericke-Universität das, was wir in den Gesetzentwurf geschrieben haben, was die Kapazitätsregelung etc. pp., betrifft, und auch alles Weitere mit dem Bildungsministerium klären wird, falls es da Möglichkeiten bzw. Gesprächsbedarf gibt. 

Lassen Sie mich zum Schluss auf zwei Punkte hinweisen. Ich hoffe, dass uns dieses Experiment zwei Dinge zeigen wird, über die wir an anderen Stellen und in anderen Debatten reden müssen. Die eine Sache ist: Ja, man kann auch Studierenden, bevor Sie das erste und zweite Staatsexamen in der Tasche haben, quasi schon signalisieren, wir wollen euch einstellen. Es verstößt nicht gegen das Beamtenrecht, sondern ist eine Möglichkeit, um junge Menschen sehr, sehr frühzeitig für unser Land und für den Unterricht in unserem Land zu gewinnen.

(Zuruf von Hendrik Lange, Die Linke)

Das ist eine Diskussion, die wir an anderer Stelle geführt haben. Vielleicht zeigt uns genau dieses: Ja, es ist möglich, ohne dass wir das Beamtenrecht verletzen. 

Die zweite Sache ist: Ich hoffe, auch dieses Experiment macht uns Mut, beim Thema Lehramtsausbildung andere, neue Wege zu gehen, andere Experimente aufzusetzen und nach einer Evaluierung zu schauen, was am Ende herauskommt. 

Die Kollegen nicken oder lächeln schon. Das Thema Stufenlehramt ist auch für uns nicht beendet. Auch das wäre ein Versuch, den wir gemeinsam starten können. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.