Tagesordnungspunkt 27
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4250
Einbringerin ist Frau Innenministerin Zieschang. Sie steht bereits am Rednerpult und erhält das Wort. - Bitte sehr.
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt soll eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze bewirkt werden. Ausgangspunkt war eine Bitte der Stadt Möckern im Landkreis Jerichower Land. Möckern hat sich anlässlich der geplanten Aufstellung eines Flächennutzungsplans und der Erstellung von Bauleitplänen im Gemeindegebiet an die Landesregierung gewandt. Bei den Planungen wurde festgestellt, dass einige Flurstücke auf dem Stadtgebiet gar nicht zu Sachsen-Anhalt gehören, sondern zum Land Brandenburg. Es handelt sich um Exklaven des Landes Brandenburg, also Gebiete des Landes Brandenburg, die vollständig vom Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt umschlossen sind. Daneben wurde ermittelt, dass im Land Brandenburg, dort auf dem Gebiet der Gemeinde Ziesar und der Gemeinde Buckautal, Exklaven des Landes Sachsen-Anhalt existieren, die rechtlich zum Gebiet der Stadt Möckern gehören. Also bot sich ein Tausch der Exklaven an, um Rechtsklarheit über den Gebietsbestand zu schaffen und die Überprüfung der Flächen zu erleichtern.
Im Einzelnen geht es um sechs unbewohnte brandenburgische Exklaven auf dem Gebiet der in Sachsen-Anhalt gelegenen Ortschaft Magdeburgerforth, Stadt Möckern, und eine unbewohnte sachsen-anhaltische Exklave auf brandenburgischem Gebiet. Diese Änderung, also der sogenannte Exklaventausch, findet somit innerhalb der jeweiligen Landesgrenzen statt. Am äußeren Grenzverlauf zwischen Sachsen-Anhalt und Brandenburg ändert sich insoweit nichts.
Eine Ausnahme bildet lediglich die Kreisstraße K 6944. Zwischen dem Ortsteil Köpernitz der Stadt Ziesar und dem Ortsteil Dretzen der Gemeinde Bukautal ist diese Straße auf zwei Abschnitten für insgesamt wenige hundert Meter auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt verschwenkt. Die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten werden aber seit Jahren auf voller Länge durch die brandenburgische Seite wahrgenommen.
(Guido Kosmehl, FDP: Ja, ist doch gut!)
Daher soll die Grenze so verschoben werden, dass der Verlauf der Straße vollständig im Land Brandenburg liegt.
(Guido Kosmehl, FDP: Nein!)
Zusammenfassend geht es also um Folgendes: Insgesamt überträgt das Land Brandenburg eine Fläche von rund 23,1 ha an Sachsen-Anhalt. Im Gegenzug überträgt das Land Sachsen-Anhalt insgesamt rund 3,5 ha an Brandenburg. Wir gewinnen also mehrere Hektar Fläche dazu.
(Zustimmung bei der CDU - Zuruf: Juhu!)
Dabei bleibt der Verlauf der Außengrenze beider Bundesländer bis auf die genannte minimale Änderung im Bereich der Kreisstraße K 6944 unverändert.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt ist am 22. Dezember 2023 über den geplanten Abschluss des Staatsvertrags unterrichtet worden. Einwände sind nicht erhoben worden. Daher wurde der Staatsvertrag am 15. Februar und am 27. Februar unterzeichnet.
Ich würde mich freuen, wenn der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen wird. - Vielen Dank.