Tagesordnungspunkt 9

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtages

Wahlvorschlag Fraktion AfD - Drs. 8/4245


Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD sieht vor, das Mitglied des Landtages Herrn Matthias Lieschke zum Vizepräsidenten zu wählen.

Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, möchte ich an die gefestigte Praxis erinnern, dass an der Durchführung von Wahlhandlungen im Plenum ausnahmslos alle Fraktionen zu beteiligen sind. Die Fraktion der SPD wird jemanden zur Auszählung schicken. Vonseiten der AfD-Fraktion erwarte ich dies ebenso. Diese Aufgabe werden Herr Rausch von der AfD und Frau Elrid Pasbrig von der SPD übernehmen. 

Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GO.LT ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint, wobei nach Artikel 51 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung Stimmenthaltungen als nicht abgegebene Stimmen gelten. 

Wird das Mitglied des Landtages nicht gewählt, so kann die vorschlagsberechtigte Fraktion ein anderes Mitglied des Landtages benennen. Eine Aussprache zum Wahlvorschlag entspricht nicht den Gepflogenheiten dieses Hauses. Entsprechend ist durch die Fraktionen kein Redebedarf angemeldet worden.

Wir kommen jetzt zur eigentlichen Wahl. Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen: Wer dem Wahlvorschlag in der Drs. 8/4245 seine Zustimmung geben möchte, der kreuzt bitte auf dem Stimmzettel bei „Ja“ an, wer gegen ihn stimmt, der kreuzt bei „Nein“ an, wer sich der Stimme enthalten möchte, der kreuzt bei „Enthaltung“ an. 

Zum Wahlverfahren selbst nur so viel: Sie werden durch einen Schriftführer einzeln aufgerufen, erhalten hier vorn den Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie so eindeutig an, dass kein Zweifel über die Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen kann. Anschließend geben Sie den Stimmzettel in die Wahlurne. Die Stifte liegen in der Wahlkabine bereit.

Wer den Stimmzettel verziert, beschriftet oder anderweitig markiert, der macht seine Stimme ungültig.

Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. Namensaufruf: Frau Elke Simon-Kuch; Führen der Wählerliste: Frau Nicole Anger; Ausgabe der Stimmzettel: Frau Eisenreich; Aufsicht an der Wahlurne: Herr Gludau; Aufsicht an der Wahlkabine: Sven Rosomkiewicz.

Wenn alle ihre Plätze eingenommen haben, überzeugen wir uns davon, dass die Wahlurne leer ist. - Die Wahlurne ist leer. - Danke. 

Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein. 

(Unruhe)

- Ich bitte darum, sich zu konzentrieren, und zwar auch diejenigen, die gerade erst gekommen sind, damit die Wahl zügig vonstattengehen kann. 

Ich bitte die genannten Mitglieder des Landtages, ihr Amt zu übernehmen. - Frau Simon-Kuch, beginnen Sie mit dem Namensaufruf. 

(Schriftführerin Elke Simon-Kuch ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Gibt es jemanden, der beim Namensaufruf nicht anwesend war? - Nein. - Frau Anger, Frau Simon-Kuch, Herr Gludau, Herr Rosomkiewicz, Frau Eisenreich und ich.

Ich stelle die Standardfrage. Sie lautet: Ist noch jemand im Saal, der stimmberechtigt ist und seine Stimme nicht abgegeben hat? - Nein, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und wir kommen zur Auszählung.

Ich bitte je einen Vertreter der Fraktionen, nach vorn zu kommen, sodass alle sechs Fraktionen bei der Auszählung zugegen sind.