Tagesordnungspunkt 26

Erste Beratung

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4249


Einbringen wird diesen Gesetzentwurf Herr Richter. 

Noch ein Satz mit Blick auf die Uhr: Präsident Herr Schellenberger hat vorhin auf den Tagesordnungspunkt 31 hingewiesen. 

(Guido Kosmehl, FDP: Bleibt! - Zurufe von der CDU: Bleibt!)

- Der bleibt also heute auf der Tagesordnung. Wir liegen recht gut in der Zeit,

(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

sodass der Tagesordnungspunkt 31 heute doch behandelt wird. Insoweit kann sich jeder darauf einstellen. - Herr Richter, bitte.


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften enthält die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich. Die Übertragung schließt Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise mit ein. Mit der Auszahlung wurde nach der Zustimmung des Finanzausschusses im Vorgriff bereits mit den Bezügen für den Monat März 2024 begonnen. 

Zur Ermittlung der verfassungsgemäßen Alimentation wird das Modell der Alleinverdienerfamilie rückwirkend vom 1. Januar 2023 auf das Modell der Hinzuverdienerfamilie als Bezugsgröße umgestellt. Bei dem neuen Leitbild wird davon ausgegangen, dass beide Ehepartner berufstätig sind und nicht der Beamte oder die Beamtin allein für den Lebensunterhalt einer vierköpfigen Familie aufkommen muss. Dieses Modell entspricht auch der Lebenswirklichkeit in Sachsen-Anhalt, in der eine beiderseitige Erwerbstätigkeit von Eltern die Regel und nicht die Ausnahme darstellt.

Um auch in Ausnahmefällen den verfassungsgemäßen Mindestabstand zur Grundsicherung einzuhalten, wird zeitgleich ein ergänzender Familienzuschlag in Höhe von monatlich 350 € eingeführt. Dieser soll an den Beamten oder die Beamtin unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden, z. B. wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin pflegebedürftige Angehörige pflegt oder selbst erkrankt ist und daher kein Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen von mindestens 350 € beziehen kann.

Im Beamtenrecht sollen die Einstiegsämter der Laufbahngruppe 1 jeweils um eine Besoldungsgruppe angehoben werden. Außerdem soll das Landesbeamtengesetz an das Unionsrecht zur Umsetzung der sogenannten Whistleblower-Schutz-Richtlinie angepasst werden. 

Weitere punktuelle Änderungen im Landesbeamtengesetz sind vorgesehen. Hierzu gehören eine konkretisierte Ermächtigungsgrundlage für Laufbahnverordnungen zur Festlegung einer Höchstaltersgrenze für den Aufstieg oder eine Qualifizierung, eine Rechtsgrundlage für den Zugang zur Personalakte für die mit der Innenrevision befassten Bediensteten unter begrenzten Voraussetzungen und die Schließung einer Regelungslücke zu Einstellungsaltersgrenzen im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Sowohl im Landesbeamtengesetz als auch im Disziplinargesetz Sachsen-Anhalt sollen allgemeine Rechtsgrundlagen für die Anfrage nach Erkenntnissen bei der Verfassungsschutzbehörde zur Prüfung der Gewährleistung der Verfassungstreue geschaffen werden. Außerdem erfolgt punktuell eine Anpassung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt an die Digitalisierung durch die Möglichkeit von Video- und Telefonkonferenzen in Gremien der Personalvertretung. 

Meine Damen und Herren! Die Mehrkosten für die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich betragen für das Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023 ca. 108 Millionen €, für das Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2023 ca. 170 Millionen € bis 175 Millionen €. 

Die Hebung der zweiten Einstiegsämter von der Besoldungsgruppe A 6 in die Besoldungsgruppe A 7 zum 1. Januar 2025 verursacht Mehrkosten in Höhe von 0,3 Millionen € bis 0,4 Millionen € jährlich. 

Die Hebung der ersten Einstiegsämter von der Besoldungsgruppe A 4 in die Besoldungsgruppe A 5 zum 1. Januar 2025 verursacht Mehrkosten in Höhe von rund 0,03 Millionen €. 

Zum Schluss weise ich darauf hin, dass im parlamentarischen Verfahren noch über Änderungen bei den Altersgrenzen von Stiftungsvorständen beraten wird. Diese Änderung wurde noch nicht in den Gesetzentwurf der Landesregierung aufgenommen. Für nähere Informationen möchte ich auf die kommende Finanzausschusssitzung verweisen. Ich bitte Sie um die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.