Tagesordnungspunkt 19

Zweite Beratung

a)    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/4029

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/4189

(Erste Beratung in der 66. Sitzung des Landtages am 25.04.2024)

b)    Baustein zur Mobilitätswende: Dienstradleasing für Beamt*innen in Sachsen-Anhalt ermöglichen.

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/1661

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/4188

(Erste Beratung in der 27. Sitzung des Landtages am 12.10.2022)


Der Berichterstatter Herr Detlef Gürth ist bereits am Mikrofon. Er hat das Wort. - Bitte sehr. 


Detlef Gürth (Berichterstatter):

Vielen Dank, Herr Präsident. Das erweckt schon zu Beginn den Eindruck, dass alles hinsichtlich der Drucksachen, der Daten der Einbringung und der entsprechenden Hinweise ganz korrekt ist. 

Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der Drs. 8/4029 in der 66. Sitzung am 25. April 2024 zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen.

Aufgrund der Tarifeinigung am 9. Dezember 2023 haben Beschäftigte Anspruch auf Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing, wenn und soweit diese auch Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Landes angeboten wird und der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing auch den Tarifbeschäftigten anbietet. Das Angebot des Fahrradleasings für alle Tarifbeschäftigten des Landes sowie für Beamtinnen und Beamten soll bis zum Ende des Jahres 2024 realisiert werden. Es gibt auch vonseiten der Beschäftigten und aus dem Ausschuss den dringenden Wunsch, dass alles Erforderliche in dem dafür zuständigen Ministerium getan wird, um das noch in diesem Jahr umzusetzen.

Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/1661 überwies der Landtag in der 27. Sitzung am 12. Oktober 2022 ebenfalls zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Die antragstellende Fraktion verfolgt mit dem Antrag das Ziel, das Landesbesoldungsgesetz zu novellieren und die Möglichkeit eines Dienstradleasings für Beamten und Beamtinnen zu schaffen.

Der Finanzausschuss befasste sich in mehreren Sitzungen mit diesem Antrag, wobei die abschließende Beratung mehrmals zurückgestellt wurde, so auch in der 25. Sitzung am 24. November 2022. - Vielen Dank für das Verständnis, Kollege Meister.

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Aber es ging um die Sache. Darin waren sich alle einig. Es gab eine Verständigung, sich nach den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2023 erneut mit diesem Antrag zu befassen. Das Haushaltsgesetz 2023 wurde im März 2023 beschlossen. 

Im Juni 2024 verlangte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Landtages die Abgabe eines Berichtes über den Stand der Beratungen zu diesem Antrag. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Drs. 8/2761 verweisen.

In der 57. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 11. Januar 2024 wurde die abschließende Beratung des Antrages erneut zurückgestellt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat sich zwar für das Dienstradleasing geöffnet und festgelegt, unter welchen Bedingungen Dienstradleasing als Option für die Länder möglich sein soll. Die Koalitionsfraktionen baten jedoch noch um eine finale Verständigung untereinander.

Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs der regierungsragenden Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP zur Änderung des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Drs. 8/4029 wurde dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rechnung getragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der 60. Sitzung am 2. Mai dieses Jahres befasste sich der Ausschuss für Finanzen abschließend mit dem Gesetzentwurf sowie mit dem Antrag in der Drs. 8/1661. Zur Beratung lag dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit redaktionellen und rechtsförmlichen Empfehlungen vor. Dafür vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen des GBD.

Der Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung der in der Synopse vom GBD empfohlenen Änderungen zur Abstimmung gestellt und einstimmig beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen nun zur Entscheidung in der Drs. 8/4189 vor.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde für erledigt erklärt, weil dem Anliegen mit der Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt inzwischen entsprochen wurde. Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen nun in der Drs. 8/4188 vor.

Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu beiden Beschlussempfehlungen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. 

(Zustimmung bei der CDU)