Elrid Pasbrig (SPD): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten im Februar die erste Lesung zur Änderung des Waldgesetzes. Ich bin dankbar dafür, dass wir die Änderung, die wir aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts angehen - Minister Richter sagte es gerade  , schnell durch die drei Ausschüsse gebracht haben. 

Das Bundesverfassungsgericht hat das generelle Verbot von Windenergieanlagen im Wald für verfassungswidrig erklärt. Diesen klaren Auftrag des Bundesverfassungsgerichts setzen wir nun um. 

Ich möchte daran erinnern, dass wir eine weitere Ausweisung von Windeignungsgebieten brauchen. 

(Lothar Waehler, AfD: Nein! - Frank Otto Lizureck, AfD: Nein!)

Wir sind gemäß dem Wind-an-Land-Gesetz dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2032 einen Anteil von 2,2 % der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Die Verankerung regionaler Teilflächenziele für die regionalen Planungsgemeinschaften haben wir mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt hier im Hohen Haus bereits umgesetzt. 

(Daniel Roi, AfD: Stellen Sie doch eine in Ihr Dorf!)

Mit der Änderung des Waldgesetzes könnten für die Erreichung dieses Ziels künftig auch Waldgebiete einbezogen werden. 

Schauen wir doch einmal in andere Bundesländer: Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Bayern zeigen doch, dass Windenergieanlagen im Wald machbar und kein Teufelszeug sind. 

(Unruhe bei der AfD)

Ich will noch einmal klarstellen: Natürlich können nur Waldgebiete einbezogen werden, die nicht einem Schutzstatus unterliegen. Die Öffnung von Waldflächen für die Windenergienutzung leistet einen Beitrag zur Erfüllung der Flächenziele im Sinne des Wind-an-Land-Gesetzes. Es kommen grundsätzlich nur Flächen und künftig eben auch nur Waldflächen in Frage, die überhaupt windhöffig sind. Das heißt, nur dort, wo überhaupt genügend Wind anliegt, können Windenergieanlagen errichtet werden. 

(Alexander Räuscher, CDU: Auf dem Brocken!)

- Sehr qualifiziert, Herr Räuscher. - Windenergieanlagen im Wald stellen eine Möglichkeit dar, neue Einnahmemöglichkeiten für Waldbesitzende zu schaffen und damit bspw. Aufforstungen zu finanzieren. Man könnte also auch sagen: Jedes Windrad im Wald bringt neuen Wald.

(Frank Otto Lizureck, AfD: Was?)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete! Statt Angst zu verbreiten, wie es wieder passiert, möchte ich die Perspektive einmal umdrehen. Wir wollen mit der Änderung des Gesetzes etwas ermöglichen, wir wollen Handlungsoptionen schaffen. 

Ich möchte noch zwei weitere Perspektiven aufzeigen. Wir haben heute Morgen in der Debatte über Klimaschutz erneut gehört, dass wir handeln müssen. Die Umstellung auf erneuerbare Energien ist ein wesentlicher Bestandteil. Die Änderung unseres Waldgesetzes trägt dazu bei. 

Außerdem ein Hinweis zum Entwurf eines Gesetzes zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Dieses haben wir im April in der ersten Lesung behandelt und werden darüber hoffentlich ebenso zügig wie über das Waldgesetz in den Ausschüssen diskutieren. Mit diesem Gesetz schaffen wir eine verpflichtende Regelung, um die Kommunen und die örtliche Bevölkerung finanziell an Windenergieanlagen zu beteiligen,


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Letzter Satz!


Elrid Pasbrig (SPD): 

und das ist gut so. 

Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.