Stefan Ruland (CDU):

Liebe Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ klingt nicht nur sperrig, sondern hat auch 17 Artikel und 186 Seiten Gesetzestext. Denen, die es noch nicht gelesen haben, kann ich es empfehlen. Es beruhigt und trägt zum gesegneten Einschlafen bei.

Im Wesentlichen ist schon alles gesagt worden. Wir sind uns treu geblieben. Wir übertragen inhalts- und zeitgleich den Tarifabschluss der Länder auf die Beamtinnen und Beamten unseres Landes. Das geht nur insoweit, als dass das Dienstfahrrad-Leasing bereits die Fast Lane passiert hat und gestern schon beschlossen worden ist. Wir als Koalition sind in der freudigen Erwartung, dass das Tempo, das wir an die Landesregierung bei dem Thema Dienstfahrrad-Leasing übergeben haben, aufgenommen wird

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

und wir bis Ende 2024 eine Regelung haben, die nutzbar ist. Dann werde ich auch einmal mit der Klingel am Pult stehen. Herr Meister hat das gerade eingefordert.

Bezüglich der Umstellung auf das Modell der Hinzuverdienerfamilie bei der zukünftigen Ermittlung der verfassungsgemäßen Alimentation bin ich weniger skeptisch als der Kollege Meister. Das ist einfach ein Abbild der Lebensrealität. Es treffen typischerweise zwei Einkommen in der Familie aufeinander. Ich muss sagen, dann muss man auch verstehen, dass ein Beamter nicht der Alleinverdiener sein kann. In dem Kontext kann ich nachvollziehen, dass wir in dem Bereich modernisieren und an Lebenswirklichkeiten anpassen.

Zur Anhebung der Einstiegsämter der Laufbahngruppe 1. Ich habe es schon beim Dienstfahrrad-Leasing gesagt: Wir müssen uns als attraktiver Arbeitgeber präsentieren. Das sind immer viele kleine Baustellen. Das kann man belächeln, wenn es um ein Fahrrad geht. Das kann man belächeln, wenn es um die Änderung des ersten und des zweiten Einstiegsamtes von A 4 auf A 5 und von A 6 auf A 7 geht. Es ist die Vielzahl von Maßnahmen, die am Ende im Wettbewerb geeignetes Personal für den Landesdienst ziehen muss.

In dem Kontext der Übertragung der Tarifabschlüsse muss man auch eines wissen. Ich vertrete ganz klar die Auffassung, dass wir das Personal, das wir an Bord haben, adäquat, attraktiv und angemessen alimentieren müssen. Das bedeutet nicht, dass wir uns im Gesamtkontext der Personalaufwendungen des Landes nicht durchaus damit beschäftigen müssen, wie viel Personal wir an Bord haben und was uns das insgesamt kostet mit Blick auf gut 5 Milliarden € Personalaufwand im Gesamthaushalt.

Ansonsten ist alles gesagt worden. Die Umsetzung des Unionsrechts, also der Whistleblower-Richtlinie, ist enthalten. Hinsichtlich der Gewährung der Verfassungstreue kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, wie man dagegen sein kann. Denn Beamte stehen doch in einem besonderen Dienstverhältnis.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ein Skeptiker, Herr Kohl, ist übrigens jemand, der sich nicht auf etwas festlegen kann. Wenn man sich auf die Verfassung nicht festlegen kann, dann ist das, glaube ich, schon ein Problem. Das sollte man von Landesbeamten erwarten können.

Anders als der Kollege der Linken sehen wir kein Bedürfnis, das Thema dieses etwas sperrigen Gesetzes in anderen Ausschüssen als dem Finanzausschuss zu beraten. Deswegen beantrage ich namens der CDU-Fraktion, den Gesetzentwurf ausschließlich in den zuständigen Ausschuss für Finanzen zu überweisen. - Vielen Dank.