Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):
Ja. - Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Zur Ministerin: Wir haben nicht das Grundgesetz infrage gestellt, sondern den Umgang mit ihm. Mit dem Grundgesetz ist es nicht anders als mit der Bibel, dem Koran und anderen heiligen Büchern: Es ist ein Buch zwischen zwei Deckeln und es kommt auf die Auslegung an.
Nehmen wir das Asylrecht. Was ist der Sinn des Asylrechts? - Die Väter des Grundgesetzes haben nach der Erfahrung des NS-Staates dieses Recht geschaffen, damit, wer politisch verfolgt ist - das setzt voraus, dass er politisch engagiert ist -, weil er in einer Partei, in einer Gewerkschaft ist, wer Ideale hat, wer für Veränderungen in seinem Staat kämpft und dafür verfolgt wird, einen sicheren Rückzugsort hat.
(Zuruf von der AfD: So ist es!)
Wenn die Väter des Grundgesetzes sehen müssten, wer heute Asyl beantragt, wer unter dem Deckmantel des Asylrechts hierherkommt, wenn sie sehen müssten, dass das Asylrecht zum Einfallstor für eine irrsinnige Armuts- und Masseneinwanderung missbraucht wird, dann würden sie im Grabe rotieren. Wer das Grundgesetz so auslegt, der missbraucht die Verfassung.
Nehmen wir noch einmal die Meinungsfreiheit. Ursprünglich war das so gedacht, dass sie nur durch allgemeine Gesetze eingeschränkt werden kann. Klar: Jugendschutz, Ehrenschutz, dadurch soll die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden können, aber nicht durch Spezialgesetze, die ein bestimmtes Meinungsspektrum sanktionieren.
Das hat sich geändert. Die Rechtsprechung hat das alles verschoben. Die Meinungsfreiheit ist heute so eingeschränkt wie noch nie in ihrer Geschichte, weil immer Einschränkungen dazugekommen sind.
(Zurufe von der Linken)
- Ja, Sie stöhnen, aber das ist die Wahrheit. - Und ich sage: Wenn die Väter des Grundgesetzes sehen müssten, dass ein Oppositionspolitiker im Jahr 2024 eine empfindliche Geldstrafe bekommen hat, weil er in einer Rede, in der es keinen Hinweis auf NS gab, die keinen NS-Kontext hatte, „Alles für Deutschland“ gesagt hat, während andere, die „Deutschland, verrecke!“ rufen, straffrei ausgehen, würden sie im Grabe rotieren.
(Beifall AfD)
Dieser Prozess war überhaupt ein Skandal. Ich war dabei. Björn Höcke hat seine Unschuld bewiesen. Wie kann man überhaupt seine Unschuld beweisen? Dabei hätte die Staatsanwaltschaft seine Schuld beweisen müssen. Das ist ihr nicht gelungen. Trotzdem ist er verurteilt worden. Wir alle haben mit Freispruch gerechnet. Wie sogar die „taz“ geschrieben hat - im Zweifel gegen den Angeklagten -, wurden hier elementare Rechtsgrundsätze missachtet. Es ist nach diesem Urteil zweifelhaft, ob Deutschland noch als Rechtsstaat gelten kann.
(Zustimmung bei der AfD - Guido Kosmehl, FDP: Doch! - Zustimmung bei der FDP)
Frau Pähle, Ihr Zynismus ist nicht zu überbieten. Wissen Sie, das, was Sie gesagt haben, Ihre Rede, erinnert mich an die Worte von Idi Amin, dem Diktator von Uganda:
„There is freedom of speech, but I cannot guarantee freedom after speech.“
Das ist Ihr Zynismus, das ist Ihr Niveau: Uganda, Idi Amin.
Frau von Angern, Sie wollen dieses Land in eine harte Gesinnungsdiktatur transformieren und schwadronieren dann hier von Meinungsfreiheit. Ich weiß nicht, ob Sie es schon begriffen haben, aber das Bündnis Sahra Wagenknecht - und dafür sei ihm gedankt - wird dafür sorgen, dass Sie in wenigen Jahren aus allen Parlamenten hier verschwunden sein werden, und das ist gut so; denn das ist das Urteil der Wähler.
(Zustimmung bei der AfD)
Das Gleiche gilt für Sie, Frau Lüddemann. - Sie drehen sich jetzt weg. Wie ich erfahren habe, sind Sie nicht einmal mehr in den Stadtrat von Dessau gewählt worden. Das ist das demokratische Votum der Bürger, das geschieht Ihnen recht. Ich wünsche allen GRÜNEN, dass sie in den nächsten Jahren aus allen Volksvertretungen herausgewählt werden, und das wird auch geschehen.
(Beifall bei der AfD - Ulrich Siegmund, AfD: Bravo! - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Auch das ist Meinungsfreiheit! - Zurufe von der AfD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Damit sind wir endgültig am Ende der Debatte angelangt und der Tagesordnungspunkt 3 ist erledigt.