Thomas Lippmann (Die Linke): 

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich jetzt an der Demokratiedebatte, die zum Teil uns als Erwachsene betraf, nicht beteiligen, sondern ich möchte auf den Antrag eingehen. Darin geht es um das wichtige Thema „Demokratiebildung an Schulen“. Es geht also um unsere Kinder und Jugendlichen.

Ich bin schon ein bisschen verwundert darüber, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter dieser wichtigen Überschrift zwei unterschiedliche Themen zusammengefasst hat. Im ersten Teil wird Bezug genommen auf eine Wortmeldung der Landesschülervertretungen der ostdeutschen Länder. Darauf sind die Debattenredner, soweit ich das wahrgenommen habe, gar nicht eingegangen. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn sich ostdeutsche Schülervertretungen zusammenfinden und ein gemeinsames Papier schreiben, in dem sie sich über zunehmenden Rechtsextremismus an Schulen beklagen und sich darüber Sorgen machen, dann empfinde ich das schon als einen sehr bemerkenswerten Vorgang. Es erstaunt mich deshalb, dass alle, die ich wahrgenommen habe - in den Artikeln, die dazu erschienen sind, und auch in der „Tagesschau“ wurde das deutlich  , bereit sind, zur Tagesordnung überzugehen, sich damit überhaupt nicht auseinandersetzen 

(Zurufe von der Linken)

und nicht einmal die Menschen, also die Schülerinnen und Schüler, einladen und zu Wort kommen lassen usw. Von dieser Seite her wäre der Antrag, 

(Unruhe bei der Linken) 

zu dem ich gleich noch etwas sagen will, es auf jeden Fall wert gewesen, in den Bildungsausschuss überwiesen zu werden, 

(Zustimmung bei der Linken) 

sodass wir uns dort damit hätten auseinandersetzen können. 

Nun werden wir das natürlich trotzdem tun, indem wir dem Bildungsausschuss vorschlagen, dass wir uns damit auseinandersetzen und auch die Vertreter unseres Landesschülerrates dazu einladen. Ich halte es nicht für ein akzeptables Vorgehen, liebe GRÜNE, einen leider zu dünnen Antrag mit einem noch schwächeren Antrag der Koalition abzuräumen.

In dem zweiten Teil geht es um die Frage, wie die Demokratie in den Schulen gelebt und geübt werden kann. Dazu darf ich darauf verweisen, dass diese Frage in unserem Schulgesetzentwurf eine große Rolle gespielt hat, dort einen großen Raum einnimmt und dort viele Vorschläge, auch wortreiche Gesetzesvorschläge, unterbreitet wurden. Die Koalition war jedoch nicht bereit, darüber zu reden. Auch in dem jetzt vorliegenden Antrag findet sich dazu so gut wie gar nichts. Das ist natürlich viel mehr als nur der ein Stück weit formale Streit in der Frage der Drittelparität. Das findet man in unserem Gesetzentwurf.

Nun ist heute von der Landesregierung angekündigt worden, dass es eine Anhörung zu der Schulgesetznovelle geben wird. Als ich die Presseankündigung gelesen habe, habe ich festgestellt, dass auch dort gar nichts zu dem Thema steht, wie wir sozusagen schulgesetzlich auch andere Voraussetzungen schaffen können, dass die Schülerinnenbeteiligung besser möglich ist. Aber auch hier werden wir die Gelegenheit ergreifen und dieses Thema im Zuge der Schulgesetznovelle wieder auf die Tagesordnung setzen. Wir werden es so tun, dass wir in der Lage sind, im Bildungsausschuss darüber zu debattieren und uns dazu zu verständigen. Ich denke, das ist die angemessene Reaktion auf diese Anträge. 

Um nicht ein falsches Zeichen zu setzen, sondern um zu zeigen, wie wichtig dieses Thema für uns ist, werden wir die Anträge natürlich nicht ablehnen. Aber beide sind uns zu dünn, um ihnen zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der Linken)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Nur zur Klarstellung, Herr Lippmann: War das jetzt ein Antrag auf Überweisung oder nicht? Sie sagten, wir wollen das in den Ausschüssen besprechen. Heißt das: Überweisung in den Bildungsausschuss?

(Thomas Lippmann, Die Linke: Ich beantrage eine Überweisung in den Bildungsausschuss!)

- Gut. Dann weiß ich, worüber ich gleich abstimmen lassen darf.