Kerstin Eisenreich (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Streichung des pauschalen Verbots von Windenergieanlagen im Wald folgt das Landeswaldgesetz von Sachsen-Anhalt nun der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das ein solches Verbot im Jahr 2022 für unzulässig erklärt hat. Die Entscheidung ist auch für die Energiewende und für das Klima richtig und sie ist notwendig. Denn bereits jetzt zeigt sich, dass ohne Waldflächen das Ziel, einen Anteil von 2,2 % der Landesfläche für Windenergie auszuweisen, nicht erreicht werden kann. Das hat schon meine Vorrednerin gesagt. 

Zugleich verbietet sich jegliche Hysterie und Panikmache, dass damit Wildwuchs Tür und Tor geöffnet werden würde. Mit Wildwuchs bei der Windenergie haben wir doch in Sachsen-Anhalt Erfahrungen. Er wurde genau dadurch verursacht, dass eben keinerlei Regeln dafür bestanden, wo Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Genau das soll die Ausweisung verhindern, weil sonst durch die sogenannte Privilegierung im Außenbereich tatsächlich überall Windräder gebaut werden dürften. Das muss deswegen auch endlich schnell passieren. 

(Zustimmung bei der Linken)

Dennoch bleibt es das oberste Gebot, mit wald- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen behutsam umzugehen und die Diskussion über die Windkraft eben nicht auf den Wald allein zu verlagern. In erster Linie müssen alle anderen Potenziale in Sachsen-Anhalt erschlossen und ausgeschöpft werden. So bleiben auch aus unserer Sicht wertvolle Waldgebiete, z. B. Laub- und Mischwälder oder Wälder mit besonders hoher ökologischer Wertigkeit, für Windkraftanlagen tabu. Dazu gehören auch Naturschutzgebiete, Naturparke und andere geschützte und schützenswerte Flächen, z. B. solche, die Bodenschutzfunktion haben. Auch der Artenschutz muss natürlich im Fokus bleiben und es dürfen keine Bäume gezielt gefällt werden, nur um Windkraftanlagen zu errichten. 

Dass der Wald für uns Menschen als Erholungsraum und Rohstofflieferant, als CO2-Speicher, als Lebensraum und Rückzugsort für zahllose Tier- und Pflanzenarten wichtig ist, dürfte klar sein. Diese Funktion kann er jedoch nur erfüllen, wenn er auch gesund und widerstandsfähig ist. Mit einer weiteren CO2-sparenden Nutzung der Wirtschaftswälder durch Windkraft eröffnet sich eben auch eine zusätzliche Einnahmequelle - auch darauf hat meine Vorrednerin schon verwiesen  , um eben genau diese notwendigen Umbau- und Verjüngungsmaßnahmen vornehmen zu können. Es ist also nunmehr Aufgabe der Regionalplanung, diese Vorgaben umzusetzen. 

Richtig ist - das wurde auch in der Diskussion im Ausschuss immer wieder klargestellt  , dass zahlreiche gesetzliche Regelungen zum Naturschutz bestehen und eben auch einzuhalten sind. Trotzdem wäre es aus unserer Sicht besser gewesen, Klarstellungen vorzunehmen, um das Unterlaufen des Natur-, Arten- und Umweltschutzes zu unterbinden, nicht zwingend auf Gesetzesebene, es ginge auch untergesetzlich. Das hätte den Kommunen und der Regionalplanung mehr Sicherheit gegeben und wurde auch von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert. Leider wurde dem nicht gefolgt. Wir werden uns daher bei der Abstimmung der Stimme enthalten.