Katrin Gensecke (SPD):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Uns liegt der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe in Sachsen-Anhalt vor. In den Gesetzentwurf sollen Regelungen aufgenommen werden, wonach bereits - da möchte ich mich anschließen während des Studiums den entsprechenden Heilberufskammern im Land beigetreten werden kann - das halte ich auch für sinnvoll -, um damit die Zahl der Studierenden, die nach ihrem Abschluss in Sachsen-Anhalt eine ärztliche, zahnärztliche, pharmazeutische Tätigkeit aufnehmen, zu erhöhen und die Studierenden frühzeitig an Sachsen-Anhalt zu binden.
Aber es gibt auch weitere Regelungen - der Kollege Tim Teßmann hat es bereits erwähnt -, nämlich die, die in dem von uns als Koalition zu Beginn des Jahres eingebrachten Antrag zum interkollegialen Ärzteaustausch stehen. Zu Recht wird der Kinderschutz in unserer Landesverfassung in Artikel 11 - Eltern und Kinder - genannt. In ihm steht an erster Stelle geschrieben - ich möchte das noch einmal zitieren -:
„Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde als eigenständige Persönlichkeit, auf gewaltfreue Erziehung und auf den besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt sowie körperlicher und seelischer Misshandlung und Vernachlässigung.“
Im zweiten Absatz steht:
„Eltern haben das Recht und die Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Der Bundesgesetzgeber - die Kollegin Sziborra-Seidlitz hat es angesprochen; das ist richtig - hat mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz bereits im Jahr 2021 hier die Möglichkeit geschaffen, um den interkollegialen Ärzteaustausch zu ermöglichen, wenn der Verdacht auf Kindes- und Jugendwohlgefährdung besteht. Ich gehe davon aus, dass die Regelungen, die jetzt im Gesetzentwurf enthalten sind, zukünftig auch in Sachsen-Anhalt dazu führen können, dass unsere Jüngsten, also die Kleinsten und Schwächsten in unserer Gesellschaft, hier einen besseren Schutz erhalten und dass Ärztehopping durch Eltern und/oder Erziehungsberechtigte nicht zu einer fortgesetzten Situation der Kindeswohlgefährdung führt.
Den Ärztinnen und Ärzten wird eine klare Rechtsgrundlage normiert, damit sie sich bei Verdachtsmomenten von Gewalt an Kindern austauschen können, was dann auch dazu beiträgt, dass den Opfern geholfen werden kann. Außerdem leistet das Gesetz mit seinen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz in Sachsen-Anhalt. Vor allem müssen sich die Ärztinnen und Ärzte bei ihrem Handeln zukünftig nicht mehr auf ein unsicheres Terrain begeben. Sie unterstützen auch dabei, wenn es darum geht, dass Verdachtsfälle entkräftet werden.
Ich möchte an der Stelle auch einen herzlichen Dank an das zuständige Ministerium für diesen Gesetzentwurf richten und für die weitere Beratung um die Überweisung in den Sozialausschuss bitten. - Vielen Dank.