Matthias Lieschke (AfD): 

Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Es wird in dem Waldgesetz nur ein Satz gestrichen und damit wird alles möglich. Man kann sagen, dass in den ersten Fachzeitschriften, z. B. „Deutscher Waldbesitzer“, auf mehreren Seiten beschrieben wird, wie man Windräder im Wald baut und dass man als Waldbesitzer z. B. 30 Jahre lang zusätzliche Erlöse erzielen kann. Diese Tür wird hier mit diesem Waldgesetz gerade aufgestoßen. 

Zum Ablauf. Es wurde zwar erwähnt, dass die kommunalen Spitzenverbände eine Stellungnahme abgeben haben, nicht erwähnt wurde aber, dass das erst vor der letzten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses passierte. Das heißt, wir hatten keine Gelegenheit, die Spitzenverbände anzuhören, sondern wir haben lediglich eine schriftliche Stellungnahme. Diese war nicht so positiv, wie es Herr Richter sagte. Alle haben vielmehr gesagt: Das könnt ihr so nicht machen, wir brauchen schlicht Regeln, wie man das auf der unteren Ebene umsetzen soll. Das geschieht schlichtweg nicht. 

In meinen Augen ist das ein klarer Verstoß gegen unsere Geschäftsordnung; denn darin steht: Die kommunalen Spitzenverbände sind rechtmäßig anzuhören. 

(Zustimmung bei der AfD)

Wir werden eine Klage prüfen, ob das Gesetzgebungsverfahren überhaupt richtig erfolgte. 

Wir haben uns dennoch Gedanken darüber gemacht, wie man es trotzdem umsetzen könnte. Denn wir arbeiten hier im Plenum schließlich konstruktiv mit. 

(Sebastian Striegel, GRÜNE, lacht)

Genau deswegen unser Änderungsantrag. Wie gesagt, die Verfassungsgemäßheit muss hergestellt werden. Deswegen sehen wir folgende Änderungen vor. Ich zitiere: 

„Eine Umwandlung zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig in Naturschutzgebieten, Nationalparken,“

(Elrid Pasbrig, SPD: Ja, richtig!)

„Biosphärenreservaten (Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen), gesetzlich geschützten Biotopen, Natura-2000-Gebieten, von der UNESCO als Weltnaturerbe anerkannten Wäldern, Waldschutzgebieten und Naturwaldzellen.“

Sie werden merken, das ist ein riesiges Potpourri von vielen, vielen Gebieten. Nicht nur das, wir fordern weiterhin einen Abstand von mindestens 3 km zu diesen Gebieten. Auch fordern wir, dass Waldwege z. B. nicht extra dafür gebaut werden dürfen. Das heißt, es bleibt eigentlich nichts mehr übrig, wo die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald erlaubt werden könnte. 

(Zustimmung bei der AfD)

Damit ist das ein kleiner Umweg, um zu sagen: Das Waldgesetz ist zwar verfassungsgemäß, aber es wird trotzdem keine Windenergieanlage im Wald entstehen. Das ist ein kleiner Umweg. 

Wir würden gern noch weitere Regeln schaffen, z. B. dass die Fundamente komplett zurückzubauen sind und die Stromkabel natürlich ebenfalls. Es sollten sogar Sicherheitsleistungen erfolgen für den Rückbau, damit garantiert werden kann, dass dort alles herauskommt. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass nach unserem Änderungsantrag kein einziges Windrad im Wald entstehen würde; denn uns ist der Wald als Naturgebiet wichtig und nicht als Energieerzeugungsgebiet. 

(Beifall bei der AfD)

Wenn ich den aktuellen Wahlkampf sehe, auch der CDU vor Ort, der CDU Wittenberg, die sagt: „der Wald ist uns wichtig, der Wald muss Wald bleiben“, dann sage ich: Aus genau diesem Grund werden wir heute eine namentliche Abstimmung beantragen, damit sichtbar wird, wie jeder einzelne Abgeordnete hier abgestimmt hat. Denn durch das Streichen dieses einen Satzes würden Sie dafür sorgen, dass Windräder im Wald entstehen werden. Wir werden das in relativ kurzer Zeit sehen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ich sorge jetzt dafür, dass Sie Ihre Rede beenden.


Matthias Lieschke (AfD): 

Das können Sie machen, Herr Präsident. - Vielen Dank, für die Redezeit.