Juliane Kleemann (SPD):

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen des vorliegenden Antrages ist eine weitere Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, in diesem Fall bezogen auf den Netzausbau auf Verteilnetzebene. Ohne Frage ist der Netzausbau einer der wichtigsten Bausteine für die Energiewende. - So weit, so gut.

Beim Lesen des Antrages stellten sich mir allerdings mehrere Fragen. Deshalb nun zum Antragstext und zu den darin aufgeführten Punkten. 

Zu Punkt 1. Genau das, was der Antrag hier fordert, gibt es im Grunde schon. Es gibt eine Plattform unter dem Namen „Energiewende-Beschleunigung“ als eine Koordinierungsstelle. Diese ist eine Gesprächsplattform zwischen den Ebenen Kommune und Land und achtet die kommunale Selbstverwaltung. Sie tut genau das, was in Punkt 1 des Antrages gefordert wird. 

Zu Punkt 2. Auch hier gibt es aus meiner Sicht bereits eine Regelung, allerdings auf der Bundesebene, siehe Energiewirtschaftsgesetz. Darin steht geschrieben - ich zitiere  : 

„Der Plan ist gemäß § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes innerhalb von zwei Wochen nach Zugang auszulegen.“ 

Das heißt, auf der Internetseite der zuständigen Behörde werden die Dokumente zugänglich gemacht. Verlangt ein Beteiligter eine Alternative zu dieser Veröffentlichung, wird ihm auf Verlangen ein anderer Zugang ermöglicht. Dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind.

Zu Punkt 3. Wenn ich richtig informiert bin, dann ist das Einreichen digitaler Unterlagen beim Landesverwaltungsamt schon heute möglich. Falls mit der angesprochenen Widerspruchsfrist in Richtung Genehmigungsfiktion gegangen werden soll - siehe Bundes- und EU-Recht!

Zu Punkt 4. Ich verweise auf die Koordinationsstelle im Ministerium, Plattform „Energiewende-Beschleunigung“. 

Zu Punkt 5. Hierbei interessiert mich, wie Sie darauf kommen, dass Auflagen und Nebenbestimmungen oftmals wieder von Neuem erarbeitet werden. Es ist gesetzlich geregelt und zum größten Teil bereits vereinheitlicht. 

Zu Punkt 6. Weder der Punkt an sich noch die Erklärung stellen klar, worum es an dieser Stelle letztlich geht. 

Mit Blick auf Punkt 7 verweise ich wiederum auf die koordinierende Plattform „Energiewende-Beschleunigung“. 

In Bezug auf Punkt 8 empfehle ich, in § 82 unserer Landesbauordnung nachzulesen. Darin ist festgehalten - ich zitiere  : 

„Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.“

Ich sehe nicht, warum wir an dieser Stelle die Bauordnung ändern sollten. Wenn dem so sein sollte, dass die Eintragung zu lange dauert, dann wäre doch eher eine Beschleunigung der Eintragung das Gebot der Stunde. 

Zu Punkt 9. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in § 15 Abs. 2, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verpflichtend sind. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass diese an die jeweiligen Bedingungen vor Ort angepasst und nicht von einer übergeordneten Stelle definiert sein sollten. 

(Beifall bei der FDP)

Eine Vorgabe für standardisierte Kompensationsmaßnahmen erscheint daher aus der Sicht des Landes eher kontraproduktiv. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vereinfachung und Standardisierung sind gesetzte Ziele der Koalition. Ich verweise auf unseren Koalitionsvertrag. Ich verweise zudem darauf - das ist mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt worden  , dass Prof. Sauer von der Technischen Hochschule Aachen in der letzten Woche im AID festgehalten hat, dass, wenn wir bei der Digitalisierung vorankommen - wir wissen, dass wir an der einen oder anderen Stelle noch Baustellen haben  , die Netze möglicherweise nicht überall ausgebaut werden müssen. Vielmehr bekommt man es mithilfe einer besseren Steuerung der Verteilung des Stromes an der einen oder anderen Stelle vermutlich sogar hin, Netze nicht bauen zu müssen. 

Alles zusammengenommen, glaube ich - das haben Vorrednerinnen und Vorredner bereits gesagt  , dass uns der Antrag in der Sache nicht hilft. Deswegen plädieren wir für eine Ablehnung dieses Antrages. - Vielen Dank.