Dr. Falko Grube (SPD):
Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Hövelmann lässt sich heute entschuldigen. Manchmal ist das so im Leben. Sie müssen mit mir Vorlieb nehmen.
(Marco Tullner, CDU: Na gut!)
Der vorliegende Staatsvertrag enthält eine Fülle von technischen Änderungen gerade in Bezug auf das Digitale-Dienste-Gesetz. Hierüber im Einzelnen zu referieren, wäre mühselig. Das Interesse würde außerhalb der Reihen der Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker wohl kaum gegeben sein. Deswegen will ich hierauf verzichten. Allerdings gibt es zwei Aspekte in diesem Staatsvertrag, die es wert sind, hervorgehoben zu werden.
Zum einen stärken wir die Verpflichtung der beiden größten privaten Fernsehprogrammanbieter RTL und ProSiebenSat.1, Regionalfenster in ihrem Programm anzubieten. Das ist gut; denn neben den Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird damit eine vielfältige regionale Berichterstattung gesichert.
Zum anderen sorgen wir für mehr Klarheit im Bereich des Jugendschutzes. Betreiber von Videosharing-Diensten wie bspw. YouTube sind weiterhin dazu verpflichtet, eine Meldemöglichkeit für rechtswidrige oder jugendgefährdende Inhalte vorzuhalten. Mit der Überführung aus dem Telemediengesetz in den Jugendmedienschutzstaatsvertrag packen wir die Norm dahin, wohin sie gehört.
Außerdem wird die Norm ein wenig entschlackt und klarer formuliert. Das erhöht die Rechtssicherheit für Anbieter und sorgt hoffentlich für eine vereinfachte Anwendung.
Beide Änderungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden von uns als SPD ausdrücklich begrüßt. Ich denke, dass wir im Medienausschuss dazu auch schnell Einigkeit erzielen können. Ich bitte um entsprechende Überweisung in diesen Ausschuss. - Vielen Dank.