Michael Richter (Minister der Finanzen):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wie Sie zu Recht sagten, trage ich für den Kollegen Minister Schulze vor.
Meine Damen und Herren! Angesichts der Folgen der starken Nachtfröste im April für den Obst- und Weinbau in Sachsen-Anhalt begrüße ich es, dass sich der Landtag heute mit dem Thema befasst. Ich habe mir sehr zeitnah vor Ort einen Eindruck verschaffen können und bin seither in einem engen Austausch mit den Betroffenen. Leider haben die kurzfristig von den Wein- und Obstbauern eingeleiteten Schutzmaßnahmen nicht ausgereicht, um Schäden zu verhindern. Für bestimmte Bereiche - Sie, Frau Eisenreich, haben es auch schon vorgetragen - wird mir aus der Branche ein 100-prozentiger Ernteausfall angezeigt.
Ich will diese Einschätzung nicht in Zweifel ziehen, gleichwohl sind diese Angaben für konkrete Hilfeleistungen des Landes noch zu pauschal. Hier brauchen wir erst einmal Klarheit; denn Hilfsmaßnahmen sind beihilferechtlich nur unter strengen Kriterien möglich. Erfreulicherweise hat die Landwirtschaftliche Rentenbank ihr Liquiditätshilfedarlehen für die von Frost betroffenen Obst- und Weinbauern geöffnet. Damit besteht die Möglichkeit, akute Liquiditätsprobleme erst einmal zu überbrücken. Darüber hinaus klären wir gerade zusammen mit dem Finanzministerium, wie weitere Hilfen aussehen können und welche Mittel hierfür zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren! Mir ist bewusst, dass die Betroffenheit einzelner Betriebe sehr groß ist und dass die Erwartung besteht, dass das Land hierbei unter die Arme greift. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass Beihilfe- und Haushaltsrecht nicht außer Acht gelassen werden können.
Zudem möchte ich deutlich machen, dass mögliche Leistungen an das Vorliegen bestimmter Kriterien gebunden sein werden. So kann in Bezug auf die Förderquote nicht unberücksichtigt bleiben, ob es erschwingliche Versicherungslösungen gab. Im Weinbau bieten wir z. B. die Förderung von Versicherungsprämien in Höhe von 50 % an. Jedoch müssen wir feststellen, dass nicht alle von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Auch im Obstbau besteht die Möglichkeit der Unterstützung von Versicherungen, allerdings nur für Erzeugergemeinschaften, die in Sachsen-Anhalt derzeit leider nicht existieren.
Deshalb prüfen wir gerade, ob wir auch außerhalb der Sektorprogramme tätig werden können. Allerdings sind Landeslösungen immer teurer und bergen die Gefahr von Wettbewerbsverzerrung. Ich habe mich daher in der Vergangenheit immer wieder für eine bundeseinheitliche Lösung über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ eingesetzt. Das hat der Bund bisher abgelehnt. Allerdings hoffe ich, dass es angesichts der Dichte an Extremwetterereignissen zu einem Umdenken im Bund kommen wird. Abgelehnt hat der Bund aktuell auch, sich an Hilfen für die vom Frost geschädigten Unternehmen zu beteiligen.
Meine Damen und Herren! Ich denke, ich habe in meinen Ausführungen deutlich gemacht, dass wir nicht untätig sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass wir uns erst einmal einen belastbaren Überblick verschaffen müssen. Vorfestlegungen von Schadensausgleichshöhen lehne ich deshalb ab. Dies wäre einfach nicht seriös. Ich bin gern bereit, im Ausschuss über die weiteren Entwicklungen zu informieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.