Matthias Lieschke (AfD):
Werter Herr Präsident, vielen Dank. - Werte Abgeordnete! Zunächst klingt es sehr gut, wenn die Tierseuchenkasse nun noch mehr an die Tierwirte erstatten soll. Bisher hat die Tierseuchenkasse nur dann Erstattungen vorgenommen, wenn die Tiere auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt getötet werden müssen, z. B. in einem Seuchenfall. Diese Regelung soll für Fälle erweitert werden, in denen Tiere in andere Bundesländer vorübergehend oder zur Schlachtung verbracht werden.
Grundlegend sind wir der Auffassung, dass Tiere nicht weit gefahren werden sollten. Idealerweise sollten die Tiere vor Ort verbleiben, um ihnen weite Weg zu ersparen. Aber ich sehe auch einen anderen Aspekt. Wenn wir Tiere in ein anderes Bundesland verbringen, dort festgestellt wird, es liegt ein Seuchenfall vor und bspw. in Niedersachsen oder Sachsen angeordnet wird, die Tiere müssen getötet werden, dann gilt nach der neuen Gesetzeslage, dass das Land Sachsen-Anhalt für die Entschädigung der Land- oder Tierwirte zuständig ist. In anderen Länder gelten aber ebenfalls Regelungen. Insofern sehe ich ein großes Bürokratiemonster in Bezug auf die Zuständigkeiten auf uns zukommen.
Wir sind uns nicht sicher, dass das zielführend ist. Wenn im Land Niedersachsen eine Tötung angeordnet wird, dann müsste das Land Niedersachsen auch dafür bezahlen. Das ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf in meinen Augen nicht sauber geregelt. Daher werden wir diesen Gesetzentwurf erst einmal ablehnen. - Danke schön.