Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Polizeifamilie trauert um einen der ihren. Am 31. Mai wurde unser 29-jähriger Kollege Rouven aus dem Polizeipräsidium Mannheim von einem Afghanen mit einem Messer angegriffen und erlag zwei Tage später seinen Verletzungen.
Am Morgen des Angriffes machte er das, was viele Kolleginnen und Kollegen auch heute in Sachsen-Anhalt gemacht haben: Er ging zum Dienst, um für die Sicherheit der Menschen in unserem Land einzustehen, und er wollte abends zu Freunden und der Familie zurückkehren.
Wir alle sollten seiner gedenken und der Arbeit der Polizei mit Respekt und Wertschätzung begegnen.
(Beifall im ganzen Hause)
Ich danke dem Landtag für die Gedenkminute, die am Dienstag eingelegt worden ist.
(Oliver Kirchner, AfD: Und wer hat sie beantragt?)
Ich danke aber auch den vielen Menschen im Land, die in den letzten Tagen ihre Anteilnahme ausgedrückt haben. Vor den Dienststellen im ganzen Land wurden in den letzten Tagen Blumen und Kerzen niedergelegt. Bürger kamen einfach vorbei, um sich für die Arbeit der Polizei zu bedanken. Dafür darf wiederum ich mich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizei herzlich bedanken.
(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)
Der Täter war ein 25-jähriger Afghane, der seit 2014 in Deutschland ist. Aufgrund des tödlichen Messerangriffs wird jetzt endlich auch auf der Bundesebene über Abschiebungen nach Afghanistan diskutiert.
(Lachen bei der AfD)
Genau das habe ich in unserer letzten Landtagssitzung eingefordert. Ich hatte Ihnen zehn Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration vorgestellt. Die siebente Maßnahme beinhaltete, dass der Bund Rückführungsmöglichkeiten für Straftäter nach Afghanistan und Syrien schaffen muss.
Sachsen-Anhalt hat bis Mitte 2021 insbesondere auch Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Seit der Machtergreifung der Taliban im August 2021 können Abschiebungen allerdings nicht mehr vollzogen werden.
(Oliver Kirchner, AfD: Wie viele denn?)
Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass selbst schwerste Straftäter und Gefährder aus Afghanistan und im Übrigen auch aus Syrien nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Denn dadurch nimmt die Zahl ausreisepflichtiger schwerer Straftäter aus Herkunftsstaaten wie Syrien und Afghanistan seit Jahren zu.
In Sachsen-Anhalt machen syrische und afghanische Staatsangehörige zusammen mittlerweile mehr als die Hälfte der als besonders sicherheitsrelevant klassifizierten Ausländer aus. Deutschland muss deshalb gelingen, was andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, z. B. Schweden und Kroatien, längst praktizieren. Der Bund muss Wege öffnen, wie im Einzelfall Abschiebungen und kontrollierte, freiwillige Ausreisen hoch sicherheitsrelevanter Personen insbesondere nach Afghanistan erfolgen können. Das ist mehr als überfällig.
Die Innenministerkonferenz hat dem Bund, übrigens auf Antrag von Sachsen-Anhalt, schon Ende des letzten Jahres gebeten, zu prüfen, auf welchem Wege Abschiebungen schwerer Straftäter und Gefährder nach Afghanistan und Syrien durchgeführt werden können. Das Prüfergebnis des Bundes liegt bis heute nicht vor, obwohl er eigentlich auf der Innenministerkonferenz in der nächsten Woche dazu berichten sollte. Ursprünglich wollte das Bundesinnenministerium diesen Tagesordnungspunkt sogar auf Dezember vertagen. Das wurde aber seitens der Länder verhindert. Ich kann Ihnen versichern, auch im Namen vieler Länderkollegen, dass die Frage von Abschiebungen nach Afghanistan und auch nach Syrien ein Schwerpunkt der Beratungen der Innenministerkonferenz in der nächsten Woche sein wird.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Für mich gilt: Zum Schutz der eigenen Bevölkerung sind alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um schwerste Straftäter und Gefährder nach Afghanistan und auch nach Syrien abzuschieben. Sachsen-Anhalt schiebt Ausreisepflichtige dort, wo wir es selbst in der Hand haben, konsequent ab. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf schweren Straftätern und insbesondere auf Extremisten. So haben wir Islamisten, von denen die Gefahr von Terrorangriffen ausging, in den Irak und in die Türkei abgeschoben.
Ich hatte hier schon berichtet, dass Sachsen-Anhalt die Zahl der Abschiebungen im letzten Jahr um 54 % gesteigert hat. In diesem Jahr hat sich die Zahl der Abschiebungen weiter erhöht. Bis Anfang Juni 2024 wurden bereits 300 Ausreisepflichtige aus Sachsen-Anhalt abgeschoben. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 34 %. Sie sehen, Sachsen-Anhalt wird Rückführungen weiterhin konsequent umsetzen und sich auf allen Ebenen dafür einsetzen, ausländische Extremisten und Straftäter abschieben zu können. - Vielen Dank.