Olaf Meister (GRÜNE): 

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verfassungsänderungen und Parlamentsreformen werden in unserem Parlament traditionell zwischen den Fraktionen in einem eigenen Prozess diskutiert. Man geht in Klausur und versucht, Reformprozesse anzustoßen. Das setzt natürlich voraus, dass alle bereit sind mitzuarbeiten und eine gewisse Basis teilen. - Herr Hecht, Sie haben mit dieser Rede soeben klargemacht, dass Sie weit, weit weg von einem solchen Konsens mit den anderen Parteien sind.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der Linken und von Guido Kosmehl, FDP)

Das war völlig unwürdig. „Apokalypse“, „auf in den Tod, ihr Narren“, „tollwütiger Schaum“, „Fehlgeleitete“, „Wahnsinnige“, „bluttriefende Hände“ - all das sind Zitate aus Ihrer Rede eben. Das zeigt doch, dass Sie null Interesse 

(Sandra Hietel-Heuer, CDU: Ja!)

an Inhalten haben oder daran, mit irgendjemandem zusammenzuarbeiten, sondern dass es Ihnen nur darum geht, hier Stimmung zu machen. Ich empfand das wirklich als abgrundtief.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der Linken und bei der SPD)

Ich verstehe auch nicht die Sinnhaftigkeit, hier in jeder Sitzungsperiode Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung durch das Plenum zu jagen. Das erschließt sich mir nicht so recht. In dieser Sitzungsperiode befassen sich bereits zwei von Ihrer Fraktion beantragte Tagesordnungspunkte damit. Sie können das tun. Dem Anliegen wird das natürlich nicht gerecht. 

Umso mehr überrascht mich, dass Sie mit Ihrer vorgeschlagenen Verfassungsänderung zukünftige Änderungen ganz verunmöglichen würden. Das steht gerade im Widerspruch zu der hohen Frequenz der Gesetzentwürfe Ihrer Fraktion. Wenn Sie fordern, dass zusätzlich neben den zwei Dritteln des Parlaments auch noch eine Mehrheit aller Stimmberechtigten einer Verfassungsänderung zustimmen müssen, dann frage ich mich, ob Sie das allen Ernstes so gemeint haben. Bei einer Wahlbeteiligung von 50 % würde das heißen, man braucht in der Abstimmung 100 % Zustimmung. Das ist ziemlich schwer zu erreichen. 

Ich schaue beispielhaft auf die Verfassungsänderung im Jahr 2020. Damals haben wir hier beschlossen, die Verfassung wie folgt zu ändern: „Die Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen sowie deren Verkündung können in elektronischer Form vorgenommen werden. Das Nähere regelt ein Gesetz.“ Das möchten Sie ernsthaft in einer Volksabstimmung zur Abstimmung stellen? Wir haben damit eine wichtige Änderung vorgenommen. Aber natürlich ist das kein Knaller, mit dem man die Leute an die Wahlurnen bringt. 

Herr Stehli hat es vorhin gesagt: Eine Verfassung ist ein juristischer Text. Der muss natürlich leben 

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

und auf Dinge reagieren. Mit dem, was Sie vorschlagen, würde genau das verhindert werden. Das ist also auch unter diesem Aspekt ein sinnloser Vorschlag.

Wenn Sie das ernst meinen, dann müssten Sie das in eine Parlamentsreformdebatte einbringen. Daran sind Sie natürlich nicht interessiert, Herr Hecht. Das haben Sie deutlich gemacht. Insofern sollte man die Überweisung und am Ende, wenn es denn so weit ist, den Gesetzentwurf ablehnen. - Danke.