Michael Richter (Minister der Finanzen):
Herr Präsident! Ich trage für Minister Schulze vor. - Sehr verehrte Damen und Herren! Den Zweck sowie den Inhalt eines Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung tierseuchenrechtlicher Regelungen hat Ihnen mein Kollege Herr Minister Schulze im Rahmen der Einbringung in den Landtag am 21. Februar dieses Jahres und der nachfolgenden Ausschussbefassungen ausführlich erläutert. Deshalb nur zur Erinnerung: Die Änderungen betreffen zwei Landesgesetze: erstens das Gesetz über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes sowie zweitens das Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz.
Im Kern geht es um die Zuständigkeitsregelungen, die der Klarstellung sowie der Entlastung des Landesverwaltungsamtes dienen, um die Schaffung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für eine Verordnungsregelung des Landes zur Fortbildung und Prüfung von Tiergesundheitskontrolleuren, um die Umsetzung unseres Koalitionsvertrages dahin gehend, dass die Beihilfen für die Tierkörperbeseitigung wieder eingeführt werden, um die Schaffung einer Regelung zur Kostenübernahme für die unschädliche Beseitigung von Wild in bestimmten Fällen, dies vor allem vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest.
Das Plenum hat den Gesetzentwurf Ende Februar 2024 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. In beiden Ausschüssen wurde der Gesetzentwurf mehrheitlich unterstützt. Ich bedanke mich für den konstruktiven Austausch in beiden Gremien und denke, dass einer Beschlussfassung hier im Plenum nichts mehr im Wege stehen dürfte. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.