Tagesordnungspunkt 23

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung tierseuchenrechtlicher Regelungen

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3717

Beschlussempfehlung Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten - Drs. 8/4253 neu

(Erste Beratung in der 59. Sitzung des Landtages am 21.02.2024)


Herr Scheffler möchte die Berichterstattung vornehmen.

(Unruhe)

- Alle anderen konzentrieren sich bitte, damit Herr Scheffler loslegen kann. - Herr Scheffler, Sie haben das Wort. 


Michael Scheffler (Berichterstatter):

Danke, Herr Präsident. - Liebe Abgeordnete! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/3717 in der 59. Sitzung am 21. Februar 2024 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen. 

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist eine Änderung des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und des Tiergesundheitsgesetzes. Künftig soll die Tierseuchenkasse zu Entschädigungsleistungen auch in Fällen verpflichtet werden, in denen hiesiges Vieh außerhalb Sachsen-Anhalts geschlachtet wird. Außerdem soll die Zuständigkeit in der Tierseuchenbekämpfung bei kreisübergreifendem Tierseuchengeschehen klargestellt werden. 

Des Weiteren soll eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für eine Verordnungsregelung des Landes zur Fortbildung und Prüfung von Tiergesundheitskontrolleuren geschaffen werden. Die Erstattung von Beihilfen für die Beseitigung von Tierkörpern verendeter Tiere war bis Ende des Jahres 2020 befristet. Es soll nun der Landeszuschuss für die Tierkörperbeseitigung auf dem Niveau des Jahres 2018 wieder eingeführt werden. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Risikos eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation gibt es auch Regelungen für Wildtiere. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten befasste sich am 13. März 2024 erstmals mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und empfahl mit 7 : 1 : 5 Stimmen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Finanzen schloss sich in der 60. Sitzung am 2. Mai 2024 dem mit 7 : 1 : 5 Stimmen an. 

Für die abschließende Beratung in der 31. Sitzung am 5. Juni 2024 lag dem Landwirtschaftsausschuss, die zwischen dem GBD und dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten einvernehmlich abgestimmte Synopse zu dem Gesetzentwurf vor. Der Ausschuss schloss sich den darin unterbreiteten Änderungsvorschlägen mit 7 : 1 : 5 Stimmen an. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt zur Verabschiedung die Beschlussempfehlung in der Drs. 8/4253 vor. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.