Dorothea Frederking (GRÜNE): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir sehen das Erfordernis, das pauschale Verbot der Windenergienutzung im Landeswaldgesetz zu streichen, ganz klar. Aber aus unserer Sicht erfordert diese Streichung flankierende Maßnahmen, flankierende Vorgaben, damit Windanlagen nur in Ausnahmefällen und nur auf naturschutzfachlich nicht wertvollen Flächen und zudem nur auf ohnehin baumfreien Flächen möglich wären.

Um es deutlich zu sagen: Für uns als GRÜNE-Landtagsfraktion sind Windanlagen im Wald eine nachgeordnete Option. Grundsätzlich wollen wir sie nicht. Selbst der Flächenersatz als Erstaufforstung an anderer Stelle für die dauerhaft baumfrei zu haltenden Flächen   man geht von 0,25 ha bis zu 1 ha pro Anlage aus   täuscht uns nicht über die Probleme hinweg. Dazu gehören die Verdichtung des Bodens, die Unterbrechung des Biotopverbundes, die Störung des Wald- und Landschaftsbildes.

Wir wollen, dass ein möglicher Bau von Windanlagen im Wald so gesteuert wird, dass es nicht zu Konflikten mit Mensch und Natur kommt. Wir setzen uns deshalb für strenge Ausschlusskriterien ein, genau wie die kommunalen Spitzenverbände das wollen. Alle Schutzgebietsflächen sind für uns tabu und besonders schützenswerte und naturschutzfachlich wertvolle Waldflächen ebenfalls. Hierzu sollte das Landesamt für Umweltschutz konsultiert und um entsprechende Kriterien gebeten werden.

Es sollen nur bestehende Waldwege und Zuwegungen genutzt werden. Flächige Fällungen zur ausschließlichen Errichtung von Windenergieanlagen schließen wir aus. Das heißt, in den erwähnten Ausnahmen könnten auf baumfreien Flächen wie Kalamitätsflächen oder beernteten Flächen auch Windanlagen gebaut und danach der Wald wieder aufgeforstet werden.

Die Antwort auf die Frage an die Landesregierung und an die Koalition, wie Sie den Bau von Windenergieanlagen steuern wollen, sind Sie uns schuldig geblieben. Gleichzeitig versprechen Sie den Menschen aber eine Steuerung. Ich war in der letzten Woche in Bonese, dort wurde mir berichtet, dass ein CDU-Abgeordneter genau das getan hat. Das sind also leere Versprechungen von Landesregierung und Koalition. Wir dagegen zeigen konstruktive Lösungen zur Steuerung auf. 

Nachdem entsprechende Änderungsanträge der GRÜNEN im Umweltausschuss und auch im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten sowie unser Entschließungsantrag mit Klimaanpassungsmaßnahmen abgelehnt wurden,


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Letzter Satz.


Dorothea Frederking (GRÜNE): 

tragen wir unsere Ausschlusskriterien jetzt direkt an die regionalen Planungsgemeinschaften und Gemeinden heran. - Letzter Satz: Die vorliegende Beschlussempfehlung beinhaltet eben keine Maßnahmen, um Windenergieanlagen im Wald einzuschränken, deshalb werden wir uns bei der Abstimmung darüber der Stimme enthalten. 

(Zustimmung bei den GRÜNEN)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke. - Frau Koppehel, Sie haben eine Nachfrage? - Bitte.


Nadine Koppehel (AfD): 

Danke, dass ich eine Nachfrage stellen darf. Frau Frederking, es ging in Siedenlangenbeck um den Bau von Windrädern im Naturschutzgebiet. Dort stimmten Sie dafür, wir als AfD dagegen. Wie können Sie mir das erklären?


Dorothea Frederking (GRÜNE): 

Ich kenne den Vorfall nicht. Ich weiß nicht, ob wir in Siedenlangenbeck für etwas gestimmt haben. Ich weiß auch gar nicht    


Nadine Koppehel (AfD): 

Es gab eine Petition gegen den Bau von Windmühlen im Vogelschutzgebiet in Siedenlangenbeck. Die AfD hat als einzige Fraktion dagegen gestimmt.


Dorothea Frederking (GRÜNE): 

Wir haben im Petitionsausschuss gar nicht für oder gegen Windanlagen zu stimmen. Der Petitionsausschuss prüft, ob es beim Verwaltungshandeln irgendwelche Lücken gibt oder nicht. Diesen Fall, den Sie jetzt geschildert haben, diese Entscheidung haben wir im Petitionsausschuss nicht getroffen.