Olaf Meister (GRÜNE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um als öffentliche Hand, als attraktiver Arbeitgeber auf der Suche nach Fachkräften mitspielen zu können, braucht es die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der Tarifabschlüsse für unsere Beamtinnen und Beamten. Die Koalition tut gut daran, diesen Grundsatz der letzten Legislaturperiode nahtlos fortzuführen. Dies hilft dabei, die Besten für unser Land zu gewinnen.
Auch die Anhebung der Einstiegsämter in der Laufbahngruppe 1 ist in diesem Sinne zu begrüßen.
Die Regelanfrage, die im Gesetz mitgeregelt wird, halten wir für sinnvoll. Tatsächlich geht es um Leute, die in ein Dienst- und Treueverhältnis kommen sollen. Wir erwarten, dass sie zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Das ist ein riesiges, breites Feld. Das ist keine wirkliche politische Vorgabe oder Einengung. Aber man sollte, wenn man für diesen Staat tätig ist, Demokratie und Rechtsstaat auch tatsächlich vertreten,
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
sonst hat man, meine ich, den Beruf verfehlt.
Ein Punkt noch: Der Zugang der Innenrevision zur Personalakte ist geregelt. Wir wünschen uns dafür zumindest eine Information an den Personalrat. Das muss man sich angucken. Das müsste man, glaube ich, noch anfassen. Aber auch die Anpassung an moderne Entwicklungen in unserer digitalen Welt ist nötig.
Für Personalvertretungen die Möglichkeit digitaler Gremiensitzungen gesetzlich zu verankern, ist mittlerweile der Stand der Zeit und wurde von uns als Parlament hier unlängst im Kommunalverfassungsgesetz auch für die kommunalen Gremien ermöglicht. Die Erfahrungen aus der Coronazeit haben ihr Übriges zum Schub der digitalen Sitzungsarbeit geleistet.
Ein bedeutender Punkt im Gesetzentwurf der Landesregierung ist aus unserer Sicht die geplante Abkehr vom Modell der Beamten-Alleinverdienerfamilie. Dies spiegelt, meinen wir, die Realität wider. In der Anhörung der Landesregierung hat sich aber gezeigt, dass es breite Bedenken und Kritik an der Umstellung des Familienmodells als Bezugsgröße für die Berechnung der verfassungsgemäßen Alimentation und die Einhaltung des Mindestabstandes gibt. Es wird in der parlamentarischen Anhörung mit den Vertretungen zu erörtern sein, ob die Abkehr vom Alleinverdienermodell tatsächlich der Einsicht in die Lebensrealität folgt oder, so der Vorwurf von gewerkschaftlicher Seite, eher dabei helfen soll, das Abstandsgebot kostengünstig zu wahren.
Wir sehen der Beratung und Darlegung der Landesregierung dazu im Fachausschuss entgegen, also im Finanzausschuss, und votieren für eine Überweisung. - Danke schön.