Kerstin Eisenreich (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor knapp einer Woche ereilte die Schweinepest einen Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern. Auch Sachsen-Anhalt war davon betroffen, da Schweine aus dem Betrieb zur Schlachtung nach Weißenfels verbracht worden waren. 

Der Landrat Götz Ulrich und die zuständigen Behörden des Burgenlandkreises reagierten prompt und ordneten die sofortige Schließung des Schlachthofs, die Beseitigung des gesamten tierischen Gutes, die Desinfektion und eine spätere Freigabe erst durch die Veterinärbehörden an. Das Prozedere ist Standard. Es wurde an dieser Stelle professionell umgesetzt, und das ist gut so.

Die Gefahr des Ausbrechens von Tierseuchen, sei es die Afrikanische Schweinepest oder auch die Geflügelpest, bleibt aktuell. Die ordnungsgemäße und damit zuverlässige Entsorgung ist auch aus seuchen- und veterinärhygienischer Sicht unbedingt geboten, zumal somit mögliche Gefahren für die Gesundheit der Menschen von Vornherein abgewendet werden können.

Der vorliegende Gesetzentwurf klärt in diesem Sinne die Zuständigkeiten im Land und thematisiert gleichzeitig die Fort- und Weiterbildung für Tiergesundheitskontrolleure in der Veterinärverwaltung. Das ist nach der Auffassung unserer Fraktion ein sehr wichtiger Bereich, um die Qualität der Veterinärkontrollen zu sichern und an die jeweiligen aktuellen Erfordernisse anzupassen.

Zudem wird mit dem Gesetzentwurf endlich wieder zu der Praxis der Beihilfe durch die Tierseuchenkasse zurückgekehrt, die in der vergangenen Legislaturperiode abgeschafft worden war, ausgelaufen war. Das hatte insbesondere kleinere Tierhaltungsbetriebe in Anbetracht enorm gestiegener Betriebskosten und nicht auskömmlicher Preise in arge Bedrängnis gebracht. Deshalb sehen wir die Einführung dieser Praxis als richtigen Schritt an.

Nichtsdestotrotz hat der Landesrechnungshof in seiner Stellungnahme einige Bedenken geäußert. Wir teilen nicht alle, finden aber die Forderungen richtig, die Aufgabenübertragung insbesondere auf die Kommunen und den möglichen finanziellen und personellen Mehrbedarf nach zwei Jahren zu evaluieren und ggf. gemäß Konnexitätsprinzip auszugleichen. Trotz allem bleiben natürlich präventive Maßnahmen und Investitionen in das Tierwohl letztlich entscheidend, um der Tiergesundheit Rechnung zu tragen. 

Wir werden uns bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung der Stimme enthalten.