Tim Teßmann (CDU): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Bei uns wird es ein bisschen ausführlicher, weil wir uns natürlich sehr damit beschäftigt haben, insbesondere mit dem interkollegialen Ärzteaustausch. Aber Herrn Siegmund gebe ich insofern recht, als der Titel dieses Tagesordnungspunkts vielleicht nach sehr viel Routine klingt. 

Ich möchte trotzdem kurz erläutern, was wir, die CDU und die Koalition, uns bei diesem Antrag denken. Ganz einfach: Wir wollen mehr Schutz für unsere Kinder und Jugendlichen, Schutz vor sexueller, physischer und psychischer Gewalt. Die Kindeswohlgefährdung war im Jahr 2022 mit mehr als 60 000 Fällen in Deutschland auf einem Rekordwert. Für mich ist besonders besorgniserregend die sexuelle Gewalt an Kindern mit 15 500 Fällen bundesweit. 2021 waren allein in Sachsen-Anhalt 685 Minderjährige Opfer von sexuellem Missbrauch. Die Dunkelziffer ist dabei wahrscheinlich viel, viel höher. Die WHO geht nämlich davon aus, dass in Deutschland bis zu 1 Million Kinder sexuellen Missbrauch erlebten oder erleben. Das sind ca. ein oder zwei Kinder pro Schulklasse.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen also, es ist kein einfaches Thema. 25 % der Fälle von Gewalt ereignen sich im engsten Familienkreis. Die Einführung der Möglichkeit eines interkollegialen Ärzteaustausches könnte gerade diese Zahl sichtbarer machen und Betroffene vor weiteren Übergriffen schützen. Daher wollen wir das sogenannte Ärztehopping von Tätern mit ihren Opfern, indem sie den Kinderarzt einfach wechseln, verhindern. Ärzte, die dann bestimmte Dinge erkennen, können sich so mit Kollegen austauschen, 

(Unruhe bei der AfD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Entschuldigen Sie, Herr Teßmann. - Ich finde, das Thema ist wirklich sehr ernst, und ich könnte mir vorstellen, dass das auch sehr viele Menschen interessiert, die die Debatte über die Videoaufnahme verfolgen. Von daher wäre ich Ihnen verbunden, wenn Sie etwas ruhiger wären. 


Tim Teßmann (CDU): 

und das nicht nur bei dem Verdacht auf sexualisierte Gewalt, nein, auch bei physischer und psychischer Gewalt. 

Das kann aber nur der erste Schritt zu mehr Schutz für unsere Kinder und Jugendlichen sein. Wir als CDU sprechen uns weiterhin dafür aus, dass wir IP-Adressen länger speichern dürfen, insbesondere bei Fällen von schwerem Missbrauch, die im Netz passieren. Ich muss auch ehrlich sagen, ich bedauere es, was gerade mit unserer Servicestelle Kinder- und Jugendschutz passiert. 

(Beifall bei der Linken und bei den GRÜNEN)

Ich bitte um Überweisung der Beschlussvorlage an den Ausschuss für Soziales. - Danke schön.