Tagesordnungspunkt 17
Zweite Beratung
a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht (Landesverfassungsgerichtsgesetz - LVerfGG)
Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/2246
Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - Drs. 8/4158
(Erste Beratung in der 36. Sitzung des Landtages am 23.02.2023)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes und des Hinterlegungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/3732
Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - Drs. 8/4159
(Erste Beratung in der 59. Sitzung des Landtages am 21.02.2024)
Berichterstatter zu a) und b) ist Herr Hecht. - Herr Hecht, Sie haben das Wort.
Christian Hecht (Berichterstatter):
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion - Sie haben es eben gehört - wurde in der 36. Landtagssitzung am 23. Februar in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz überwiesen. Die Überweisung des Gesetzesentwurfs der Landesregierung in selbigen Ausschuss erfolgte in der 59. Sitzung am 21. Februar.
Beide Gesetzentwürfe haben zum Ziel, eine formwirksame Einreichung von elektronischen Dokumenten beim Landesverfassungsgericht zu ermöglichen. Das geltende Landesverfassungsgerichtsgesetz lässt ausdrücklich nur schriftliche Anträge zu. Eine schriftformersetzende, also elektronische Einreichung, ist momentan nicht zulässig.
Abgesehen von dieser Gemeinsamkeit unterscheiden sich die Gesetzentwürfe in bestimmten Punkten. So ändert der Entwurf der Landesregierung auch das Hinterlegungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. § 29 Abs. 2 soll an das Bürgerliche Gesetzbuch in der aktuell geltenden Fassung angepasst werden.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz führte in der 24. Sitzung am 28. Februar 2024 eine erste gemeinsame Beratung der Gesetzentwürfe durch und stellte die zügige Erarbeitung der Beschlussempfehlungen an den Landtag in Aussicht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend befasste sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in der Sitzung am 8. Mai 2024 mit den Gesetzentwürfen. Zunächst wurde über den weitergehenden Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/3732 abgestimmt. Als Beratungsgrundlage lag dem Ausschuss die zwischen dem Justizministerium sowie dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Synopse vor. Hierzu haben die Koalitionsfraktionen noch einen Änderungsantrag eingebracht, und zwar um das Datum des Inkrafttretens auf den 1. August 2024 zu ändern.
Der Ausschuss beschloss sodann mit 9 : 0 : 3 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der aus der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/4159 ersichtlichen Fassung anzunehmen.
Anschließend empfahl der Ausschuss mit 9 : 3 : 0 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion abzulehnen. Die entsprechende Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/4158 vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz bitte ich um Zustimmung zu diesen Beschlussempfehlungen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Danke. - Es gibt keine Nachfragen oder Bemerkungen dazu. Insofern können wir bereits zur Abstimmung schreiten, sobald Herr Hecht sich hinsetzt.
(Christian Hecht, AfD: In der Tat!)