Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Frau Präsidentin, vielen Dank. - Ich weiß, es ist sehr ungewöhnlich; das macht man auch nicht allzu häufig. Aber ich möchte das an dieser Stelle noch einmal klarstellen - ich habe es am Ende meiner Rede gesagt  : Hierbei zählt zu 100 % Transparenz. 

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Deswegen bin ich zuvörderst dem Wirtschaftsausschuss sehr dankbar. Auf meine Bitte hin - ich kann es nicht beschließen oder anordnen, sondern nur darum bitten - hat der Wirtschaftsausschuss, einstimmig meines Wissens, beim letzten Mal beschlossen, dass man in der nächsten Sitzung ein großes Zeitfenster einräumen wird, um sich vollumfänglich vom LAGB informieren zu lassen. Der Ausschuss besteht aus Abgeordneten. Das sind Volksvertreter. Also ergehen zum einen Informationen an die Volksvertreter; zum zweiten - das habe ich am Ende meiner Rede heute gesagt  : Natürlich müssen wir dafür einen Einladungsgrund haben; die Einladung basiert auch auf der Debatte der letzten Landtagssitzung. Ich habe aber heute zudem gesagt: Dort können natürlich auch Fragen zum Thema Brüchau in Gänze diskutiert werden. 

Fakt ist aber auch: So, wie es das LAGB gemacht hat, halte ich es für sinnvoll und möchte, dass die zuständige Behörde vollkommen neutral und aus ihrer Sicht heraus das Thema mit den Bürgern besprechen kann. Es ist aber eine offene Veranstaltung; selbstverständlich kann Neptune Energy daran teilnehmen, wie jeder Bürger, jeder Journalist, jeder, der daran teilnehmen möchte. 

Deshalb stehe ich hier vorne: Denn ich möchte mir bitte nicht unterstellen lassen, dass ich in irgendeiner Form irgendetwas zu verbergen habe oder was auch immer. Ich habe die Fachaufsicht. Das LAGB, Herr S., ist bei jeder Veranstaltung mit dabei - der Behördenleiter sitzt auf der Pressetribüne. 

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Er sitzt auch immer im Ausschuss, wenn dort dieses Thema diskutiert wird. Das heißt, wir vonseiten der Landesregierung wollen - aber vor allen Dingen die zuständige Behörde LAGB  , dass jeder, aber auch jeder informiert wird, so wie er das möchte, so wie ich es heute vorgetragen habe. Es gibt nichts zu verschweigen. - Vielen Dank. 

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Frage von Herrn Lange. 

(Lachen bei der Linken und bei den GRÜNEN - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Wer sich in die Gefahr begibt!) 

- Ja, das ist dann die Konsequenz. - Herr Lange. 


Hendrik Lange (Die Linke):

Wer hat denn gerade geredet? - Erst einmal danke für die Klarstellung. Ich denke, so ist es im Wesentlichen auch herübergekommen. Ich glaube, die Irritation, die entstanden ist und die Frau Frederking vorgetragen hat, kommt aus der Einschätzung, die Sie in Ihrem ersten Redebeitrag vorgetragen haben, dass es nämlich keine rechtliche Verpflichtung für die Information der Bevölkerung über die Entsorgungswege gibt. Das war Ihre Aussage. 

Sie haben dann nachgetragen, dass es die Möglichkeit gibt, sich unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz informieren zu können. Das war Ihre Aussage. Daher kommt wahrscheinlich die Irritation, wie man mit Informationen umgeht. 

Dazu wäre meine Frage an Sie: Sehen Sie eine Chance, über die Entsorgungswege dann nicht erst auf Anfrage oder über das Auskunftsrecht zu informieren, sondern lieber gleich und direkt, um für noch mehr Transparenz zu sorgen? 


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):

Vielen Dank für die in dem Fall wirklich wichtige und gute Frage. Das ist doch genau das Ziel. Das ist doch das Problem, gerade diese Diskussion über die Entsorgungswege. Ich habe es in meinem Beitrag bereits gesagt: Wir haben mit einem Teil dessen, was dort entsorgt werden müsste, eine Herausforderung, weil er radioaktiv belastet ist. Natürlich muss darüber diskutiert werden. 

Sie müssen mir aber auch zugestehen: Wenn ich an dieser Stelle zu einer solch konkreten, diffizilen Thematik ausführe, dass ich genau so dazu ausführe, wie es rein rechtlich ist. Wenn das Recht gewisse Dinge nicht vorschreibt, dann ist es doch umso besser, dass wir sagen: Wir wollen volle Transparenz. 

(Hendrik Lange, Die Linke: Genau!)

Auch wenn es laut Gesetz nicht notwendig ist, sagen wir: Nein, wir wollen trotzdem eine Bürgerversammlung; wir wollen trotzdem im Ausschuss darüber diskutieren und informieren. Also, hierbei gibt es wirklich vollständige Transparenz, Herr Kollege. Von daher werden wir es im Ausschuss genauso vollziehen wie in der Bürgerversammlung. 

(Zustimmung bei der CDU)