Eva von Angern (Die Linke): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bereits die Überschrift der Aktuellen Debatte der rechts außen sitzenden bzw. stehenden Fraktion im Haus lässt einen gruseln. „Grundrechte in Gefahr - Was bleibt nach 75 Jahren Grundgesetz?“ - Es klingt wie ein Abgesang, wie eine Grabrede auf das Grundgesetz, auf Grund- und Freiheitsrechte. Und das verwundert niemanden, der dieser Partei aufmerksam zuhört und ihre Programmatik verfolgt.

(Zuruf von Frank Otto Lizureck, AfD)

Die Rede von Herrn Kirchner, sein Frontalangriff auf alle drei Staatsgewalten hat das heute noch einmal deutlich vor Augen geführt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, es ist an der Zeit, dass wir uns gemeinsam vor allem schützend vor die dritte Gewalt, die Justiz, stellen, 

(Unruhe)

weil sie möglicherweise der letzte Rettungsanker für unsere demokratische Freiheit ist.

(Beifall bei der Linken und bei den GRÜNEN - Zuruf von der AfD: Noch zwei Jahre, dann seid ihr nicht mehr dabei! - Weitere Zurufe von der AfD)

Natürlich wird die AfD das vehement bestreiten; wir hören das. Der Fraktionsvorsitzende wird möglicherweise, wie vor Kurzem im Landtagsrestaurant anlässlich der auch heute von ihm diffamierten Veranstaltung zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes, wieder beteuern, dass er das Grundgesetz liebe. - Ja, Sie hören richtig. Doch geht man so mit Dingen um, die man liebt, oder bemüht man gerade diese wortgewaltige Formel, um Zweifel in der Öffentlichkeit auszuräumen?

Klar ist, in der Wertschätzung für Grund- und Freiheitsrechte zählen nicht überhöhte Beteuerungen, sondern Taten.

(Zustimmung bei der Linken und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Es ist schon eine besondere Spezialität der AfD, sich die Themen so zurechtzustutzen, so zu verbiegen, dass man fast sprachlos danebensteht. Denn ich rede hier ausgerechnet von denjenigen, die sich um die Werte im Grundgesetz einen Teufel scheren.

(Zustimmung bei der Linken)

Auf mich wirkt das so, wie der zündelnde Feuerwehrmann, der Feuer legt und dann die Feuerwehr ruft. Allerdings nehme ich Ihnen nicht ab, dass Sie das Feuer auch tatsächlich löschen wollen.

(Zustimmung bei der Linken)

Und schon bei Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ wird der kundigen Zuhörerin klar, dass die AfD genau diesen Grundsatz unserer Gesellschaft täglich mehrmals missachtet, und das ganz bewusst. Was Sie uns hier präsentieren, lässt einen schon staunen, Ihre Egozentrik ist erschreckend.

Natürlich verteidigen Sie Ihren Fraktionskollegen Björn Höcke, der gerade erst vom Landgericht Halle verurteilt wurde. Sie beklagen die öffentliche Debatte im Deutschlandfunk darüber, dass ihm Grundrechte entzogen werden sollen. Was Sie aber in Ihrer Begründung unterschlagen: dass Gegenstand der Berichterstattung im Deutschlandfunk eine Petition von Bürgerinnen war. Es ging also gerade nicht um eine staatliche Maßnahme, es ging um das im Grundgesetz verbriefte Petitionsrecht.

1 700 879 Menschen haben diese Petition unterzeichnet. Und ich zitiere gern aus der Begründung der Petition:

„Björn Höcke ist ein wahrhaft gefährlicher Feind der freiheitlichen Demokratie. Das zeigt sich immer wieder. Doch es gibt eine Möglichkeit, ihn zu stoppen: Die Grundrechtsverwirkung nach Verfassungsartikel 18. Das ist niedrigschwelliger als ein Parteiverbot - und darum realistischer. Damit dürfte Höcke sich nicht mehr wählen lassen.“

Ihnen passt diese Richtung nicht, also diffamieren Sie diese Menschen. 1 700 879 haben genau diese Formulierung unterzeichnet.

Die AfD erwähnt in ihrer Begründung natürlich auch den Angriff in Mannheim auf den Rechtsextremisten Stürzenberger. Aber, meine Damen und Herren, den Polizisten, der beim Angriff getötet wurde, den erwähnen Sie nicht. Dieser war vor Ort, weil er die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit auch bei einer solchen Kundgebung absichern wollte.

(Zustimmung bei der Linken und von Olaf Meister, GRÜNE)

Und es ist so erbärmlich. Sie sprechen von - wörtlich - Hetzjagden, drohender Lynchjustiz gegen politische Rechte im Land. Das ist eine so elende Verdrehung der Tatsachen.

(Zuruf von der AfD: Nein, ist es nicht!)

Tatsache ist, mehr als 200 Menschen sind seit 1989 in Deutschland von rechtsextrem und rassistisch motivierten Tätern und Täterinnen ermordet worden. Die Bedrohung, meine Damen und Herren, für Mensch und Gesellschaft kommt von rechts; und da können Sie hier brüllen so viel, wie Sie wollen.

(Zustimmung bei der Linken - Zuruf von der AfD: Das brauchen wir gar nicht!)

Ihre Rechtsberatung braucht hier niemand. Wir verzichten gern auf Höckes erinnerungspolitische 180-Grad-Wende. Wir verzichten gern auf die Belehrung Ihres EU-Abgeordneten Krah, der denkt, er müsse die moralische Qualität von Angehörigen der SS beweisen. Genau vor diesem menschenverachtenden Unsinn sollen die Abwehrrechte in der Verfassung schützen.

Genau deshalb sollen die Grundrechte die Wahrung der Würde des Einzelnen garantieren, die Gleichberechtigung und die Freiheits- und Bürgerrechte: weil die Männer und Frauen, die das Grundgesetz im Jahr 1949 formulierten und auch durchgesetzt haben, sich abgrenzen wollten, abgrenzen von den Nationalsozialisten und einer Zeit, in der Terror und Mord per Gesetz verordnet worden sind. Genau davor soll die Verfassung das Grundgesetz schützen, nicht zum Selbstzweck, sondern damit Menschen in Würde und Freiheit leben können.

(Zustimmung bei der Linken und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Aber warum verfängt aktuell bei so vielen Menschen die Aggressivität von rechts, die Umdeutung der Tatsachen und die Überbetonung mancher Probleme in unserem Land? Nach dem letzten Sonntag kann niemand mehr zurückweisen, dass Ost und West sich wieder mehr voneinander trennen. Was haben die Verfassung und die demokratische Verfasstheit in den vergangenen 30 Jahren mit dieser politischen Stimmung heute zu tun?

Das Grundgesetz ist vielfach ergänzt, verändert und auch aktualisiert worden, und es gibt Regelungen, die ich mit Blick auf Ostdeutschland hervorheben möchte. Im Jahr 1993 wurde das Asylrecht radikal eingeschränkt. Im Jahr 1949 war Artikel 16 des Grundgesetzes vor dem Hintergrund der Nazidiktatur und des Holocaust entstanden. Wir erinnern uns: Er garantierte das individuelle Recht auf Asyl und den Schutz vor politischer Verfolgung. Daraus wurde nun im Jahr 1993 der Abwehrartikel 16a.

Das Fatale in der Grundrechtseinschränkung war zweierlei: Zum einen war es wenige Monate nach den rassistischen Programmen von Rostock-Lichtenhagen das verheerende Signal an rechtsextreme Gewalttäter, sie können etwas durchsetzen, Gewalt zahlt sich aus.

Zudem hat diese Asylrechtsänderung eine lebensfremde Erwartung geweckt, die bis heute nachhallt, nämlich dass sich Flucht und Migration über gesetzliche Änderungen abstellen ließen. Dieser Irrtum begleitet uns bis heute und verstellt die wichtige Diskussion über Steuermöglichkeiten von Migration, globale Konfliktvermeidung und auch gelingende Integration.

Zum anderen blieb diese Selbstermächtigung den Sozialprozessen, die im Osten ihren Schwerpunkt oder Ausgangspunkt hatten, ansonsten verwehrt. Zehntausende demonstrierten Anfang der 90er-Jahre gegen die Politik der Treuhand. Die Proteste veränderten daran nichts. Später, im Sommer 2004, nahmen die Proteste gegen die Hartz-IV-Reform bekanntermaßen hier in Magdeburg ihren Anfang. Auch diese großen Demonstrationen änderten nichts.

Meine Damen und Herren! Jeder und jeder kennt die Formulierung von Helmut Kohl, der blühende Landschaften im Osten versprach. Bereits die Menschen beim Hungerstreik in Bischofferode wussten, dass diese Aussage nicht zu halten sein würde.

(Zurufe von der CDU und von der AfD)

Weniger bekannt ist, wie vorausschauend der Bundestag auf die Zerschlagung der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Osten reagierte. 

(Zuruf)

Von 1949 bis 1994 galt der Wortlaut in Artikel 72 Abs. 3 des Grundgesetzes: Der Bund hat gegenüber den Ländern die gesetzgebende Kompetenz, wenn es das Bedürfnis nach - ich zitiere - der Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse erfordert. Also in der Theorie heißt das: blühende Landschaften überall.

Im Jahr 1994, also nur wenige Jahre nach der friedlichen Revolution, wurde aus der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, eine abgeschwächte Variante, ein nicht unwichtiger, ein feiner, aber kein kleiner Unterschied. Der Gesetzgeber gab damals schon auf, was er in politischen Reden dennoch 30 Jahre lang stets stur behauptete, nämlich einheitliche Lebensverhältnisse in allen Bundesländern schaffen zu wollen. Wir wissen, dass die Realität anders aussieht.

An den Stellen, an denen das Grundgesetz nicht angetastet wurde, zeigen sich allerdings ebenfalls Ungerechtigkeiten. Zum 30. Jubiläum der Wiedervereinigung hatte Die Linke im Bundestag ein wissenschaftliches Gutachten über die Möglichkeit einer sogenannten Ostquote angefordert. Und siehe da, die Gutachter verwiesen auf das gute alte Grundgesetz, Artikel 36 Abs. 1, der die föderale Verteilung des Personals in Bundesbehörden regelt. Dort steht, Beamtinnen und Beamte aus allen Ländern seien in angemessenem Verhältnis zu verwenden.

Aber fragen Sie einmal in den Bundesbehörden und der öffentlichen Verwaltung nach. 17 % bis 20 % der Beamtinnen sind Ostdeutsche, und dabei reden wir noch gar nicht über die Führungsfunktion.

Diese Diskussion damals hat das Fehlen von Ostdeutschen in Spitzenfunktionen endlich zum Gegenstand der öffentlichen Debatte gemacht. Aber was passiert seitdem? - Die Bundesregierung zählt oder, besser gesagt, sucht die Ostdeutschen immer noch vergeblich. Die Landesregierung macht nicht einmal das. Über Förderprogramme, Quoten von unterrepräsentierten Gruppen, über Stipendien oder Verwaltungserlasse hören wie weder im Bund noch im Land.

Meine Damen und Herren! Das alles beschreibt eine Lücke zwischen den Idealen des Grundgesetzes auf der einen Seite und der gesellschaftlichen Wirklichkeit, die die Menschen sehr wohl spüren, auf der anderen Seite. Diese Lücken und Erfahrungen haben Bundes- und Landesregierung leider viel zu lange kleingeredet. 

Derzeit erleben wir das Erstarken einer politischen Kraft, die diese Lücken mit Aggressivität, mit Wut und auch mit Gewalt füllt. Aber vor allen Dingen wollen die extreme Rechte und die AfD die Ideale des Grundgesetzes verändern. Das muss uns aufhorchen lassen. Die Werte und Schutzrechte des Grundgesetzes sollen nach ihrer Auffassung eben nicht mehr für alle gelten. Aber dann verliert die liberale Demokratie ihren Wesenskern. 

Dies zu verhindern ist unser aller Aufgabe. Als Linke werden wir stets Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ verteidigen. Er gilt für alle Menschen.

(Zustimmung bei der Linken und von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE - Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Ihr werdet gar nichts mehr machen! Ihr fliegt aus dem Parlament raus! - Zuruf von Thomas Korell, AfD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau von Angern, Herr Lizureck hat eine Intervention angezeigt und Herr Bernstein hat eine Nachfrage. 


Frank Otto Lizureck (AfD):

Dazu muss ich sagen: Die SED hat jeden freiheitsliebenden Menschen an der Mauer erschossen.

(Zuruf)

Sie hat jeden, der gegen das System war, als Klassenfeind und Ewiggestrigen bezeichnet. Mit Ihrer Rede haben Sie bewiesen, dass Sie als Nachfolgepartei genau in diese Fußstapfen passen. 

Eines sage ich Ihnen: Die Menschen im Land haben erkannt, wer für die Demokratie im Land eintritt. Genauso wie sie sich während der Wende für die Demokratie entschieden haben, haben sich die Wähler dieses Mal für uns entschieden, weil wir die echten Demokraten im Land sind. - Danke.

(Ulrich Siegmund, AfD: Stimmt! - Stefan Ruland, CDU: Da klatschen nicht einmal die eigenen Leute! - Lachen bei der CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau von Angern, wollen Sie direkt reagieren?


Eva von Angern (Die Linke):

Sie haben mit Ihrer Intervention bewiesen, dass Sie mir entweder nicht zugehört oder mich nicht verstanden haben. - Die Frage beantworte ich natürlich gern.

(Zustimmung bei der Linken und bei den GRÜNEN)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Die Frage von Herrn Bernstein? Sie bleiben stehen? - Ja. - Dann Herr Bernstein.


Jörg Bernstein (FDP):

Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich habe Ihrer Rede mit Interesse zugehört. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie zumindest aus Ihrer persönlichen Gefühlslage eine wieder zunehmende Spaltung zwischen Ost und West feststellen. Sie haben auf die Thematik der Besetzung von Funktionsstellen in den Ministerien verwiesen usw., was man sicherlich kritisch hinterfragen kann. Aber gerade vor diesem Hintergrund, stelle ich mir persönlich die Frage: Wie passt hierzu das Plakat Ihrer Partei aus dem Landtagswahlkampf 2021 mit dem Spruch „Nehmt den Wessis das Kommando!“?

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Ja, genau!)

Das passt aus meiner Sicht nicht so richtig dazu. Aber vielleicht können Sie mir das entsprechend erläutern. - Vielen Dank.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau von Angern, bitte. 


Eva von Angern (Die Linke):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank für die Frage. Um gleich vorweg eines klarzustellen: Wenn es beim Thema Ost-West-Spaltung nur um meine Gefühle gehen würde, dann wäre es einfach. Dann würde ich vielleicht in meine Fraktion gehen oder in eine Selbsthilfegruppe, um über meine Gefühle zu reden. - Nein, es sind Tatsachen. Das ist das Problem. 

Wir haben alle die Bilder von der Wahlnacht im Kopf und auch von den Tagen danach, die deutlich gemacht haben, dass wir ein enormes Gefälle unter anderem bei der AfD-Wählerschaft haben, aber nicht nur. 

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Ja, darauf können wir stolz sein!)

Wir schauen uns sicherlich sehr intensiv an, welche pro-europäischen Positionen, welches Vertrauen in demokratische Entscheidungsprozesse, in die Justiz etc.     Es wurden viele Fragen dazu gestellt. Wir haben an diesen Stellen eine Spaltung. Das hat nichts mit meinen Gefühlen zu tun.

Wir haben noch weitere Punkte, bei denen es einfach Unterschiede gibt, die wir ernst nehmen müssen. Das ist die Entgeltungleichheit. Nach wie vor arbeiten Ostdeutsche mehr für weniger Geld, was wie selbstverständlich in der Folge dazu führen wird, dass sie auch eine geringere Rente beziehen werden; also auch der Anteil jener größer wird, die auf eine Grundsicherung im Alter angewiesen sein werden. Wir haben in Ostdeutschland einen viel größeren Anteil an Menschen, die in Pflegeeinrichtungen sind, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Das ist doch nicht mein Gefühl, sondern es sind Tatsachen, über die wir reden müssen.

Jetzt habe ich die andere Frage vergessen. 

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

- Ach, das Plakat. Ich habe die Chance, über das Plakat zu reden.

(Jörg Bernstein, FDP: „Nehmt den Wessis das Kommando!“)

- Wunderbar. 

(Jörg Bernstein, FDP: Ich fand es nicht wunderbar!)

Ich sage ganz deutlich: Ich bin sehr stolz auf dieses Plakat, 

(Guido Kosmehl, FDP: Uh!)

weil es eine Debatte eröffnet hat, die endlich geführt werden musste. Wir müssen nach wie vor darüber reden, warum wir dieses Problem haben. Wir können darüber reden, ob das Bild das passendste war. Es wird bis heute darüber diskutiert, wer der Wessi, wer der Ossi ist. Aber das ist nicht das Entscheidende. Das Entscheidende ist, dass wir es geschafft haben, anhand dieses Plakats eine Diskussion zu führen, die wir mit Blick auf jedes andere Plakat zu diesem Thema bisher nicht erfolgreich haben führen können. 

Ich kann Ihnen nur sagen: Ich habe die meiste Post dazu tatsächlich aus Westdeutschland bekommen. 

(Zuruf von Stefan Ruland, CDU)

Darin wurde mir immer wieder gespiegelt: Mein Gott, uns war gar nicht bewusst, wie groß die Spaltung tatsächlich immer noch ist.

(Jörg Bernstein, FDP: Nein! - Oh! bei der FDP und bei der AfD - Ulrich Thomas, CDU: Gut, dass Sie uns aufgeklärt haben! - Zuruf von der AfD: Lächerlich! - Daniel Roi, AfD: Heute früh kamen noch fünf Mails! - Lachen bei der AfD - Ulrich Siegmund, AfD: Als würden Sie Post bekommen!)

Insofern kann ich Ihnen nur sagen: Denken Sie hierbei einfach mal über sich nach, darüber, wie viel Sie vielleicht nach außen tragen oder auch nicht nach außen tragen. Ich nehme das nicht zurück. Es ist zugespitzt, so wie bei anderen Parteien auch.