Hagen Kohl (AfD):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aufgrund der kurzen Redezeit möchte ich mich nur auf eine der vielen geplanten Änderungen der dienstrechtlichen Vorschriften beschränken. Nachdem jüngst die Landtage von Sachsen und Brandenburg bei der Neueinstellung von Beamten eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz beschlossen haben, hält die Landesregierung es wohl für eine gute Idee, eine solche auch in Sachsen-Anhalt einzuführen. Warum es das nicht ist, möchte ich kurz erklären. 

Nach den Ausführungen der Landesregierung soll mit dieser Maßnahme das Berufsbeamtentum vor dem unerkannten Eindringen von Verfassungsskeptikern und  feinden geschützt werden. Was ein Verfassungsfeind ist, ist uns allen wohl klar. Aber was ist bitte ein Verfassungsskeptiker? Ich weiß es nicht. Auch Google kann mir diese Frage nicht beantworten.

(Tobias Krull, CDU: ChatGPT!)

Nach den Delegitimierern wird nun offensichtlich ein weiterer Phänomenbereich erfunden, um regierungskritische Personen in die Ecke von Verfassungsfeinden zu stellen. 

Wir leben in einer Zeit, in der der Islamismus auf deutschen Straßen die Machtfrage stellt. Es ist auch kein Geheimnis, dass das islamistische Spektrum versucht, den Sicherheitsapparat in Deutschland mit Schläfern und Informanten zu infiltrieren. Der islamistische Polizistenmörder von Mannheim war den Verfassungsschutzbehörden nicht bekannt. Er hätte also wahrscheinlich theoretisch verbeamtet werden können. Demgegenüber wurden Leute, die man in der Nähe der Querdenkerszene verortete, welche zu Recht die staatlichen Coronamaßnahmen kritisierten, aus dem Staatsdienst entlassen. 

Es ist also so, dass man als Bürger eher Gefahr läuft, als verfassungsschutzrelevante Person erfasst zu werden, weil man sich über die desaströse Regierungspolitik empört oder sich über die Unfähigkeit der Amtsinhaber lustig macht, als wenn man Reden von islamistischen Predigern in den sozialen Medien teilt, in denen unter anderem zum Krieg gegen den Westen aufgerufen wird, wie es bei dem Täter von Mannheim der Fall gewesen sein soll. 

Die islamisch fundamentalistische Bewegung stellt schon seit längerer Zeit die größte Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Solange die Verfassungsschutzämter aber nicht oder nur unzureichend imstande oder willens sind, diese Verfassungsfeinde zu enttarnen und so das Einsickern von Kalifen in den Sicherheitsapparat zu verhindern, machen Regelabfragen keinen Sinn. 

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die Unionsfraktion im Bundestag für den Bund eine solche Regelabfrage ablehnt. Die FDP-Fraktion sieht derzeit keinen Handlungsbedarf und das SPD-geführte Bundesinnenministerium will statt eines Verfassungstreuechecks im Bundespolizeigesetz eine einfache Sicherheitsüberprüfung festschreiben. Das heißt, die Regelabfrage ist keine sachlich begründete, sondern eine politische Entscheidung. Solange der Verfassungsschutz schwer damit beschäftigt ist, die Regierung vor unzufriedenen Bürgern zu schützen, ist die Regelabfrage zur Überprüfung der Verfassungstreue aus dargelegten Gründen ein ungeeignetes Mittel und damit als unverhältnismäßig abzulehnen. 

Wir werden einer Überweisung des Gesetzentwurfs natürlich zustimmen und freuen uns schon auf die Beratung im Ausschuss. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.