Konstantin Pott (FDP): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde schon gesagt. Auch ich möchte mich in meiner Rede vor allem auf das Thema Kinderschutz fokussieren; denn das ist uns ein ganz wichtiges Anliegen. Deshalb diskutieren wir über unterschiedliche Möglichkeiten, wie wir den Schutz besser sicherstellen. 

Ein Beispiel findet sich dort aus dem Kontext der Medizin. Bereits im Januar hat die Koalition einen Antrag eingebracht, mit dem ein Instrument etabliert werden soll, um möglichen Missbrauch frühzeitig aufzudecken und Hilfestrukturen einschalten zu können. Der interkollegiale Ärzteaustausch ist da eine gute Möglichkeit und stellt die gesetzliche Umsetzung des Beschlusses dar. 

Was hat es damit genau auf sich? Mit dem interkollegialen Austausch wird es behandelnden Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, sich untereinander auszutauschen, sollte der Verdacht eines Kindesmissbrauchs oder einer Kindeswohlgefährdung aufkommen. Bei diesem Austausch wird keine Verletzung der Schweigepflicht vorliegen. Damit kann Missbrauch früh erkannt werden und man kann ihm entsprechend gegensteuern. Kinder und Jugendliche können dadurch besser geschützt werden, und genau das ist es, was hier im Mittelpunkt stehen muss; denn jeder aufgedeckte Fall ist wichtig. Auch in anderen Bundesländern ist der interkollegiale Ärzteausschuss bereits eingeführt worden, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, unter anderem auf Initiative der Freien Demokraten vor Ort. Die Erfahrungen dort sind auch durchaus positiv. 

Ich möchte auch kurz einen Satz zur Servicestelle sagen, weil das aufkam: Auch wir haben uns in den Haushaltsberatungen intern dagegen ausgesprochen, diese Neuausschreibung vorzunehmen. Vielmehr hätten wir es so gelassen, wie es ist. Damit konnten wir uns leider nicht durchsetzen. So ist das im politischen Kontext und so ist das auch im Rahmen von Koalitionen. Nichtsdestotrotz müssen wir jetzt verfolgen, wie es damit weitergeht; denn am Ende sollte auch dort der Kinder- und Jugendschutz an erster Stelle stehen, möglichst aber keine persönlichen Differenzen oder Antipathien.

Wir Freie Demokraten begrüßen also jetzt erst einmal diese Regelungen und die Realisierung im Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich. Jeder Fall von Kindeswohlgefährdung ist einer zu viel. Der interkollegiale Ärzteaustausch stellt eine Möglichkeit dar, um mit vergleichsweise einfachen Mitteln einer Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken und diese frühzeitig zu erkennen. Damit kann schneller gehandelt und gegengesteuert werden. 

Ich bin optimistisch, dass wir den Gesetzentwurf zügig im Ausschuss beraten können. Wir stimmen der Überweisung zu. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.