Tagesordnungspunkt 24

Erste Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4241


Einbringen wird diesen Gesetzentwurf Minister Herr Willingmann in Vertretung der Ministerin Frau Grimm-Benne. 

(Guido Kosmehl, FDP: Sind wir mal gespannt!)


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt): 

Aber Sie kennen das doch schon, Herr Abg. Kosmehl. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich stehe vor Ihnen, weil Frau Kollegin Grimm-Benne zur Gesundheitsministerkonferenz unterwegs ist und ich deshalb Ihren Vortrag gemäß der Geschäftsverteilung und unserer Vertretungsregelung im Kabinett übernommen habe.

Mit dem vorgelegten Entwurf zur Änderung des sogenannten Kammergesetzes, also des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe in Sachsen-Anhalt, werden zahlreiche Änderungen eingefügt. Zum einen soll mit der Gesetzesänderung den Rügen der EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren abgeholfen werden. Die Europäische Kommission hatte ein solches gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen eröffnet. 

Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte in Sachsen-Anhalt in Teilen im Kammergesetz; denn auch dieses Gesetz enthält verschiedene berufsreglementierende Regelungen für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Tierärztinnen und Tierärzte. Die von den Rügen betroffenen gesetzlichen Vorschriften sollen entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission geändert werden. 

Darüber hinaus besteht weiterer Änderungsbedarf. Die Heilberufskammern, insbesondere die Ärztekammer Sachsen-Anhalt, haben bereits seit Langem um Gesetzänderungen gebeten, die für ihre Arbeit notwendig sind. Beispielsweise stellt die Gewinnung von Studentinnen und Studenten, die nach ihrem Studium im Land Sachsen-Anhalt eine ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Tätigkeit aufnehmen, eine große Herausforderung dar. Das Land Sachsen-Anhalt kann bei der Gewinnung von Fachkräften unterstützen. Deshalb sollen bereits Studierende den Heilberufskammern beitreten können, um eine frühe Bindung an die jeweiligen Heilberufskammern bereits während des Studiums zu erreichen. 

An dieser Stelle gestatten Sie mir als Wissenschaftsminister den Hinweis, dass ich das außerordentlich begrüße. Man sollte das versuchen, um eine weitere Bindung ans Land zu erreichen. 

Weitere Änderungen im Gesetz betreffen etwa Regelungen über das Verfahren bei der Erhöhung von Anwartschaften und Renten in den Versorgungseinrichtungen der Heilberufskammern. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, auf eine Regelung von besonderer Bedeutung aufmerksam zu machen. Der Landtag hat kürzlich beschlossen, dass bei der Novellierung des Kammergesetzes die Möglichkeit eines interkollegialen Ärzteaustausches zur Verbesserung des Kinderschutzes geprüft wird. Der jetzige Gesetzentwurf enthält eine solche Regelung. Zur Aufdeckung von Gewalt oder von Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen soll künftig der Datenaustausch zwischen Ärztinnen und Ärzten im Falle eines Verdachts auf physische, psychische oder sexualisierte Gewalt oder Vernachlässigung von Minderjährigen ermöglicht werden. Die gesetzliche Befugnis für diesen Datenaustausch ist in den vorliegenden Entwurf aufgenommen worden, auch weil er der Landesregierung ein besonders wichtiges Anliegen war. - Vielen Dank.