Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE): 

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich, abweichend von meinem Manuskript, damit beginnen, dass ich mich dem Dank für die Arbeit der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz ausdrücklich anschließe, auch all dem, was an der Stelle dazu gesagt worden ist, 

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der Linken)

und dass ich dem weiter nichts hinzuzufügen habe. 

Im Januar habe ich an dieser Stelle moniert, dass Sie, liebe Koalition, für die Neuregelung des heilbezogenen interkollegialen Austauschs von Heilberuflern mit der Kammergesetznovelle einen so langen Weg wählen, und Sie gebeten, diese vor der Sommerpause in erster Lesung vorzulegen. Es ist schließlich schon drei Jahre her, dass im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz der Rahmen für Länderregelungen in diesem wichtigen Feld des Kinderschutzes gesetzt wurde. Und ich gebe sehr, sehr gern zu, wir hätten es uns zwar einfacher und schneller gewünscht, aber an dieser Stelle haben Sie heute geliefert. Vielen Dank!

Es ist - das habe ich schon im Januar gesagt - absolut sinnvoll, den kollegialen Austausch in der Ärzteschaft und unter Therapeut*innen bei der Frage des Kindeswohls rechtssicher zu gestalten. Natürlich sollten sich Ärzte, die Verletzungen oder Schilderungen eines Kindes für auffällig halten, mit Kolleginnen oder anderen Ärztinnen oder Therapeutinnen der Familie austauschen können, ohne das Einverständnis der Eltern dafür einholen zu müssen. Diese auf den ersten Blick kleine Neuregelung im Kammergesetz dient den zu Recht in der Antragsbegründung zitierten Kinderrechten in der Landesverfassung. 

Es ist gut, dass Sie beim Anfassen des Kammergesetzes neben den notwendig gewordenen Änderungen auch für notwendige Anpassungen und Modernisierungen gesorgt haben. Das sind alles kleine Punkte, die von den Akteurinnen und Betroffenen angeregt worden sind, aber alles davon ist wichtig, und es zeigt Ihre Aufmerksamkeit gegenüber der Realität in den therapeutischen und medizinischen Berufen. Auch dafür vielen Dank!

Die wenigen Minuten Redezeit, die mir an dieser Stelle noch bleiben, möchte ich nutzen, um darauf hinzuweisen, dass bisher nicht alle Heil- und Gesundheitsberufe über Kammern verfügen. Ich will die Debatte nicht heute und hier eröffnen; das wäre angesichts des gestrigen Rückschlages bei diesem Thema in Baden-Württemberg auch ein wirklich mieser Zeitpunkt. Aber die Chancen auf eine berufsständische Vertretung, auf eine eigene Berufsordnung, auf eine starke, auch politische Selbstvertretung gibt es beispielsweise für die berufliche Pflege oder die Therapeut*innen, also Ergotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen usw., bisher nicht. Ob man das am Ende in einer Pflegeberufekammer regelt oder anders, diese Berufsordnung und diese demokratisch legitimierte eine Stimme einer Berufsgruppe wird es für eine moderne Gesundheitsversorgung auch in diesen Bereichen zukünftig geben müssen. 

Heute schicken wir erst einmal die Verbesserung des bestehenden Gesetzes über die Kammern für Heilberufe auf den parlamentarischen Weg. Daran arbeiten wir gerne mit und stimmen zu. - Vielen Dank.