Stephen Gerhard Stehli (CDU):

Danke schön, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Musterbeispiel gelungener Gesetzgebungsarbeit, sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch mit Blick auf das Zusammenwirken der unterschiedlichen Hoheitsbereiche staatlicher Gewalt.

(Zustimmung bei der CDU und von Jörg Bernstein, FDP)

Nachdem auf der Grundlage tragfähiger Verwaltungsvorschriften mehrere Jahrzehnte eine entsprechende Förderung politischer Stiftungsarbeit im Sinne einer lebendigen wie vielfältigen politischen Bildung erfolgen konnte, haben gerichtliche Verfahren im Bund wie im Land die Notwendigkeit aufgezeigt, diese Arbeit auf eine höherrangige Grundlage zu stellen. Solche Verfahren anzustrengen, ist nicht nur gutes Recht im demokratischen Rechtsstaat, sondern auch der lebendige Beweis dafür, dass dieser Rechtsstaat funktioniert und es ihm jederzeit sinnvoll und zeitnah möglich ist, solche Vorgaben umzusetzen.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Das Land Sachsen-Anhalt kann mit Stolz vermelden, dass dieser Ball so effizient und umfassend landesgesetzlich aufgegriffen wurde. Es ist ein gutes Gesetz.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Nicht nur, dass es die bewährten untergesetzlichen Förderstrukturen legislativ veredelt und auf die von der Judikative vorgegebenen Rechtsvorschriftenebene erhebt, sondern es inkorporiert auch die Vielfalt und den Diskurs im Bereich staatlich geförderter politischer Bildungsarbeit auf den sichernden Grundpfeilern des Beutelsbacher Konsenses.

Es ist auch ein gelungenes Gesetz aktiver und wehrhafter Demokratie. Es sichert eineindeutig ab, dass keinerlei staatliche finanzielle Förderung an Gegner und Feinde der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung und des demokratischen Rechtsstaats fließt, ganz klar.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Das Gute ist: Alle entsprechenden Verwaltungsentscheidungen können gerichtlich überprüft werden. Was denn auch sonst?

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Guido Kosmehl, FDP)

Es ist gut, richtig und sinnvoll, wenn solche rechtsstaatlichen Selbstverständlichkeiten an dieser Stelle einmal deutlich betont werden.

Nochmal: Es ist ein gutes, es ist ein schlankes Gesetz. Anregungen und Hinweise großer Teile der Opposition konnten zielführend beleuchtet werden. Zuvörderst aber ist es ein gelungener Entwurf der Deutschlandkoalition.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Das Gesetz ist liberal, weil es Vielfalt sichert. Das Gesetz ist sozial, weil es Teilhabe ermöglicht. Es ist im besten Sinne des Wortes konservativ, weil es bewährte Strukturen zukunftsgerichtet aufgreift.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und bei der FDP - Oh! bei der CDU)

Das Letztere ist auch kein Wunder, weil die Fraktion, die in diesem Parlament, mit Recht und deutlich einen konservativen Ansatz vertritt, nämlich meine CDU, ihre Handschrift darin sichtbar gemacht hat.

(Zustimmung bei der CDU - Jan Scharfenort, AfD: Na ja!)

Ich bitte um breite Zustimmung des Hauses zur Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses.

Der Änderungsantrag der Linken ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht; daher weder sinnvoll noch klarstellend. Was unnötig ist, ist überflüssig. Was überflüssig ist, ist falsch.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der SPD - Sandra Hietel-Heuer, CDU, lacht - Guido Kosmehl, FDP: Respekt!)