Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor über den Antrag der Fraktion Die Linke abgestimmt wird, sollten wir uns noch einmal die Entstehungsgeschichte der aktuellen Regelung für die Vergabe von Gutachten vor Augen führen. Ich will nicht die letzten 20 Jahre hier vorführen, sondern tatsächlich die Entstehungsgeschichte des § 34a LHO.

Vor der Einführung des § 34a firmierten Gutachten und Beraterverträge im Haushaltsplan unter dem sehr allgemein gehaltenen Begriff der Dienstleistungen Außenstehender. Als Teil der Sachausgaben konnten derartige Ausgabeansätze zudem im Rahmen der Deckungsfähigkeit verstärkt werden. Es gab keine Verpflichtung, sie im Haushaltsplan zwingend zu kennzeichnen und zu begründen, wenn sie nicht dem Einwilligungsvorbereit des Finanzausschusses unterliegen sollten.

Angesichts dieser Flexibilität war ein verwaltungsinternes besonderes Steuerungsverfahren durchaus sinnvoll. Das war auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit, die von den Untersuchungsausschüssen aufgearbeitet worden sind, durchaus notwendig.

Nun aber hat sich die Rechtslage grundlegend geändert. § 34 a der Landeshaushaltsordnung verpflichtet zur dezidierten Begründung eines Vorhabens bereits im Haushaltsplan oder spätestens vor Vergabe gegenüber dem Finanzausschuss. Das aber bedeutet nichts anderes, als dass der Gesetzgeber selbst die vormals exekutive Aufgabe der Kontrolle über die Gutachtenvergabe zu seiner eigenen gemacht hat. Es fehlt also nicht an der Steuerungsinstanz, vielmehr hat der Gesetzgeber entschieden, die Aufgabe selbst wahrzunehmen bzw. sie an den Finanzausschuss zu delegieren.

Genau diese Entscheidung, diese Zuständigkeitsverlagerung war Anlass dafür, das verwaltungsinterne Verfahren aufzugeben und von einer Beteiligung der Staatssekretärskonferenz abzusehen. Das bedeutet aber keineswegs, dass die Exekutive die Vergabe von Gutachten nicht kontrollieren bzw. steuern würde.

Das geschieht nun bereits im Rahmen der Aufstellung des Regierungsentwurfs für den Landeshaushalt. Das gilt im Übrigen für alle Gutachten unabhängig von dem Schwellenwert des § 34 a Landeshaushaltsordnung und auch unabhängig davon, ob sie mangels hinreichender Konkretisierung in der Haushaltsplanung vorab vom Finanzausschuss bewilligt werden müssen.

Natürlich bleibt die ressortinterne Kontrolle bei der Gutachtenvergabe bestehen. Jede finanzwirksame Maßnahme ist einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu unterziehen. Dafür haftet der Beauftragte für den Haushalt, der direkt der Haushaltung untersteht. In Sachen Kontrolle entbehrt Ihr Antrag also, sehr geehrte Abgeordnete von der Fraktion Die Linke, einer tragfähigen Begründung.

Aber auch im Hinblick auf die Forderung nach klaren Formvorgaben überzeugen Sie mich nicht; denn eines muss hervorgehoben werden: Bei einer Beteiligung des Finanzausschusses, gesetzlich geboten, hat die Landesregierung stets die erforderlichen Informationen vorgelegt. Ich glaube aber nicht, dass wir in einem Verfahren, in dem die Exekutive einen Parlamentsausschuss um Zustimmung ersucht, ein Formblatt oder eine Standardisierung benötigen. Der vorzutragende Inhalt sollte die Form der Darstellung bestimmen, die dann dem Sachverhalt angemessen frei gewählt werden kann. Ihre Forderung kann ich in diesem Punkt nicht nachvollziehen.

Auch Ihre dritte Forderung nach der Wiedereinführung einer Datenbank überzeugt mich nicht. Eine Beraterdatenbank brauchen wir für eine Kontrolle des Verwaltungshandelns nicht. Sie ist auch kein in der Praxis brauchbares Informationsmedium gewesen.

Das möchte ich an einem Beispiel verdeutlichen: Vor etwa zwei Jahren habe ich ein Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich in Auftrag gegeben. Glauben Sie, verehrte Abgeordnete, ich hätte mir dieses Gutachten ersparen können, wenn mein Haus zuvor eine Datenbankrecherche durchgeführt hätte? Eine Recherche in der Beraterdatenbank hätte niemals gezeigt, dass es bereits ein solches Gutachten gibt, von dem das Finanzministerium nicht ohnehin Kenntnis gehabt hätte.

Es ist einfach lebensfremd, anzunehmen, dass in einer Datenbank Gutachten zu einem Themenbereich zu finden wären, die das für dieses Politikfeld zuständige Ressort nicht selbstverständlich kennen würde. Im Regelfall würde es dieses ohnehin selbst beauftragt haben.

Der Verzicht auf die Datenbank spart Kosten und Verwaltungsaufwand. Eine Datenbank bedarf nicht zuletzt auch technischer Pflege. Der ersatzlose und wie gesagt auch ohne inhaltliche Einbußen mögliche Wegfall der Datenbank ist ein Beispiel für erfolgreichen Bürokratieabbau.

Zusammenfassend sei festgehalten: Alle drei Forderungen der Fraktion Die Linke überzeugen nicht. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen.

Noch ein Hinweis zu dem Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen: Dieser beschreibt die Realität im Zusammenhang mit der Gutachtenvergabe treffend und zieht hieraus die richtigen Konsequenzen. Ich bin für diesen Antrag deshalb ausgesprochen dankbar und würde mir wünschen, dass er eine Mehrheit findet. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Richter, es gibt eine Frage oder Intervention von Frau Heiß. - Frau Heiß, Sie haben das Wort.


Kristin Heiß (Die Linke): 

Eine Intervention. - Herr Richter, Sie sagten, es liegen immer alle Informationen vor. Ein Beispiel: Ich habe Anfang Februar eine Kleine Anfrage gestellt. Sie wollten eine Verlängerung um acht Wochen haben. Die Antwort hätte am 8. April kommen müssen. Die Antwort lag am 8. April nicht vor. Ich habe nachgefragt. Die Antwort war, es tut uns leid, das liegt bei Herrn Robra auf dem Tisch, da können wir jetzt nichts machen. Sie müssen abwarten. Mir ist erst einmal egal, wo irgendwo was liegt, ob neben, auf oder unter dem Tisch. Die Antwort kam nicht.

Dann kam die Antwort ein paar Tage später. In der Antwort haben Sie aber meine Fragen nicht beantwortet. Ich hatte gefragt: Wann wurde die Beraterdatenbank eingerichtet? Wer hat sie genutzt, und was stand da eigentlich drin? Keine dieser Fragen haben Sie beantwortet.

(Zuruf von Anne-Marie Keding, CDU)

Wir haben eine Gewaltenteilung, Herr Richter. Das heißt, Sie müssen Ihre Macht und Ihre Informationen mit uns teilen. Das tun Sie aber nicht. Das ist total intransparent.

Dritte Sache: Am 11. April habe ich einen Vorabauszug der Kleinen Anfrage bekommen. Ein paar Tage später ist das normalerweise online verfügbar. Das war sie aber nicht. Ich habe gestern nachgefragt, warum sie immer noch nicht online ist, weil die Kollegen, die hier sprechen, die Informationen brauchen, um auf dem gleichen Informationsstand zu sein. Die Antwort lautete: Das MF hat leider einen Fehler gemacht. Darauf hat die Kollegin hier aus dem Landtag hingewiesen und gebeten, diesen Fehler zu korrigieren. Das ist aber bis gestern nicht passiert.

(Zuruf von Anne-Marie Keding, CDU)

Es gibt ganz eklatante Probleme in der Transparenz Ihres Ministeriums. Das fängt bei den Beraterverträgen an und bei den Fragen geht es weiter.


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Frau Heiß, wir sind bei dem Eine-Minute-Modus. Leider muss ich Sie jetzt abbrechen, und Herr Richter kann antworten.

(Beifall bei der CDU)


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Frau Heiß, ich kann konkret zu dieser Anfrage nichts sagen, aber ich kann sagen, wir erhalten von Ihnen so viele Anfragen, dass das Haus mittlerweile Probleme hat, dem noch nachzukommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wenn ich mir den Inhalt der Anfragen vor Augen halte und das, was Sie im Augenblick noch weiter an Fortbildung machen - ich will es nicht weiter vertiefen  , frage ich mich schon, wie weit wir noch weitere Anfragen von Ihnen bekommen, damit Sie Ihre Arbeit beenden können.