Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Ereignisse vor gut einem Jahr, am 8. März 2023, in Bad Lauchstädt haben landesweit Entsetzen ausgelöst und auf tragische Art und Weise verdeutlicht, welche Gefahren der Missbrauch von Waffen mit sich bringen kann.
Den Angehörigen gelten unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme, und ihnen schuldeten wir auch die Aufarbeitung des tragischen Vorkommnisses, um in Zukunft besser gerüstet zu sein und unser Bestes tun zu können, um weitere Taten zu verhindern.
Mit der Kernfrage, was Waffenbehörden und Polizei tun können, um solche Taten zu verhindern, haben wir uns im Ministerium, im Landesverwaltungsamt, in den Waffen- und den Polizeibehörden und auch im Innenausschuss intensiv beschäftigt. Absolute Sicherheit wird es auch zukünftig nicht geben. Was wir aber tun können, sollten wir auch tun, um die Sicherheitsbehörden zu befähigen, die waffen- und polizeirechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, und um Waffen entsprechend den gesetzlichen Regelungen denjenigen frühzeitig zu entziehen, in deren Händen diese eine Gefahr für andere sind.
Eine wichtige Lehre aus den Vorkommnissen muss gezogen werden: Der Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Akteuren ist zentrales Element, um Bürger vor drohenden Gefahren zu schützen. Allein dazu wurden verschiedene Maßnahmen veranlasst. Der Erlass des Innenministeriums „Waffenverbote für den Einzelfall und Sicherstellung“ wurde umfangreich überarbeitet und im Juli 2023 im Ministerialblatt veröffentlicht. Mit dem Runderlass wird der unverzügliche Informationsaustausch zwischen Polizei und Waffenbehörden in relevanten Fällen nochmals forciert.
Fallkonferenzen sind ein wichtiges Instrument des Informationsaustausches, um Opfer frühzeitig zu schützen und alle erforderlichen Folgemaßnahmen frühzeitig zu ergreifen. Allein im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Halle hat es seit März 2023 zwölf Fallkonferenzen mit den jeweiligen Waffenbehörden gegeben. Die polizeiliche Landeskonzeption zum situationsangemessenen Handeln bei häuslicher Gewalt, Stalking und Kindeswohlgefährdung ist seit August 2023 in Kraft. Allein im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Halle hat es im Jahr 2023 bis Mitte April 2024 14 Hochrisikofälle häuslicher Gewalt gegeben, die in mehr als 20 Fallkonferenzen besprochen wurden.
Polizeiliches und waffenbehördliches Handeln stand im letzten Jahr auf allen Ebenen auf dem Prüfstand. Dies ist der Respekt, den wir den Opfern schulden.
(Beifall bei der CDU und bei der SPD)